Kompetenzabgrenzung in der Europaeischen Gemeinschaft mit Hilfe des Subsidiaritaetsprinzips

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GRIN Verlag, Jan 11, 2005 - Law - 47 pages
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Technische Universität Darmstadt (Oeffentliches und Privates Baurecht), Veranstaltung: Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen EG und Mitgliedstaaten ist gerade in der letzten Zeit durch Diskussionen um eine europäische Verfassung, die EU-Erweiterung und einiger Urteile des EuGH aktuell geworden. Am 14.07.2000 hat zum Beispiel der französische Staatspräsident Chirac erklärt, eine noch zu schaffende EU-Verfassung habe zum einen die Aufgabe, die Beziehungen zwischen den EU-Staaten und den gemeinschaftlichen Institutionen zu klären und zum anderen die Kompetenzen innerhalb der EU-Institutionen abzugrenzen (vgl. Der Tagesspiegel Online 2000 http://195.170.124.152/archiv/2000/07/14/ak-po-eu- 12535.html). Nicht nur der franösiche Staatspräsident ist der Meinung, die Kompetenzen der Gemeinschaft müßten von von denen der Mitgliedstaaten stärker und klarer abgegrenzt werden. Auch die Bundesregierung und die deutschen Parteien beklagen immer wieder Eingriffe der Gemeinschaft in Bereichen, die sie als den Mitgliedstaaten überlassen sehen. Ein Beispiel hierfür ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu "Frauen in der Bundeswehr". Nachdem der EuGH am 12. Januar 2000 entschieden hatte, daß das Verbot für den Waffendienst von Frauen gegen die EU-Richtlinie zur beruflichen Gleichstellung verstoße, kam es zu einer anhaltenden Diskussion, ob der EuGH überhaupt die Kompetenz für eine solche Entscheidung habe. Besonders Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) und Renate Schmidt (SPD) stellten die diesbezügliche Kompetenz des EuGH in Frage, da die Bundeswehröffnung eine "zutiefst nationale Frage" sei und europäisches Recht nicht höher bewertet werden könnte als das Grundgesetz (vgl. Krupp 2000, http://www.berlinonline.de/wissen/ berliner_ zeitung/archiv/ 2000/0113 /politik/0055). Ein weiterer aktueller Fall, bei dem es um umstrittene Kompetenzen ging, ist die „Richtlinie zu Werbung und Sponsering zugunsten von Tabakerzeugnissen“, gegen die die Bundesregierung klagte. Diesmal entschied der EuGH jedoch zugunsten der vorrangigen Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten. Die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten stellt sich also immer wieder. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht dabei das Subsidiaritätsprinzip, das in die Europäischen Verträge eingeführt wurde, um zu regeln, daß eine Maßnahme, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden kann, auch von ihnen durchgeführt werden sollte.
 

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Abfrage Absatz Amsterdamer Vertrag Artikels 3b aufgrund Auslegung ausreichend erreicht Befugnisse begrenzten Einzelermächtigung Begriff der Subsidiarität Bereich Bericht der Kommission besser auf Gemeinschaftsebene Bestimmungen Binnenmarktes Bundesregierung Búrca Bürgernähe daher Ebene der Mitgliedstaaten Effizienz EG-Vertrag Entscheidung erst Europäische Gemeinschaft Europäische Gerichtshof Europäische Parlament europäischen Organe Europäischen Rat Europäischen Union europarechtlichen Fall Fischer Formulierung Frage gemäß Art Gemein Gemeinschaftsorgane Gemeinschaftsrecht Gesetzgebung gliedstaaten Gráinne Handeln Hilfe des Subsidiaritätsprinzips Hrsg http://www.law.nyu.edu/weilerj/unit5/UnitV12.htm http://www.politik Kommission 1998 Kompetenzabgrenzung Kompetenzen der Gemeinschaft Kompetenzverteilung Lüth Maastrichter Vertrag Maßnahmen der Gemeinschaft Maßnahmen der Mitgliedstaaten Merten Mitgliedstaaten nicht ausreichend nationalen petenz politischen Prinzip Protokoll Prüfung auf Subsidiarität Rahmen Recht rechtliche Rechtsakte Rechtsetzung Rechtsprechung des EuGH Regelung Regionen Reichweite Richtlinie Ronge schaft Sichtweise soll sollte Subsi Subsidiari Subsidiaritätsbericht 1999 Subsidiaritätsprinzip im engeren Subsidiaritätsprinzips im weiteren Subsidiaritätsprinzips Seite Subsidiaritätsprotokoll tätsprinzip transnationale Aspekte Umsetzung Verhältnismäßigkeit Verhältnismäßigkeitsprinzip Verstoß Vertrag von Maastricht Vertrags zur Gründung Vorschläge Werbung Ziele der Gemeinschaft Zuständigkeit

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