Tatbestandsprobleme des § 298 StGB: Insbesondere die rechtswidrige Absprache

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GRIN Verlag, 2010 - Law - 52 pages
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13 P., Universität Passau, Veranstaltung: Seminar: Die Strafrechtliche Bekämpfung der Korruption, Sprache: Deutsch, Abstract: Welcher Zusammenhang besteht zwischen Korruption und Submissionsabsprachen? Definiert man Korruption in erster Linie als Machtmissbrauch durch Machtinhaber, auf die durch Gewährung sachwidriger Vorteile entsprechend Einfluss genommen wird, so ergibt sich zunächst weder nach dem Gesetzeswortlaut noch systematisch eine Gemeinsamkeit mit § 298 StGB. Dennoch wurde § 298 StGB nicht ohne Grund mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13.08.1997 in das StGB eingeführt: Die Strafverfolgungspraxis zeigt, dass Absprachen iSd § 298 I StGB häufig erst durch Bestechung der Entscheidungsträger auf Veranstalterseite ermöglicht werden. Gegenstand der Seminararbeit ist eine Einführung in die Hintergründe und Entstehungsgeschichte des § 298 StGB (Seiten 2-5) sowie eine ausführliche Erläuterung der einzelnen Tatbestandsmerkmale (Seiten 5-19); ein Schwerpunkt liegt auf dem Merkmal der "rechtswidrigen Absprache" (Seiten 8-15).

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Contents

Inhaltsübersicht
2
Die Ausschreibung
5
Die rechtswidrige Absprache
8
Die Absprache
12
Das auf der Absprache beruhende Angebot
16
Literaturverzeichnis
20
Copyright

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Common terms and phrases

Abgabe Absprache iSd Absprachebegriff Absprachebeteiligten abzulehnen Ähnlichkeit Allgemeinen Angebot Angebotsabgabe Ansicht Auflage Ausgleichszahlung Auslegung Ausschreibung Aussteigerangebot beiden Beispiel bejahen Bekämpfung der Korruption bereits beruhend beschränkt besonders besteht bestimmt beteiligten Bieter Bindungswillen Blick BTDrs demnach dennoch E-BRat ebenfalls Einordnung einseitig enthaltenen Entscheidung entsprechend erfasst ergeben erst extensive Fällen folglich Frage genannte gerade Gesetz zur Bekämpfung Gesetzesbegründung Gesetzeswortlaut Gesetzgeber gleich GRIN grundsätzliche GWB a.F. GWB-Akzessorietät häufig Hinblick Insbesondere Joecks Kollusives König Konkurrenten Konstellation Korruption Lackner/Kühl lassen LK-Tiedemann Lösung Meinung München muss nachweislich näher neuen NStZ öffentlichen öffentlichen Hand öffentlichen Vergaberecht Otto potentielle private private Ausschreibung private Veranstalter Problematik Rahmen rechtlicher Rechtsgüter rechtswidrige Absprache Rechtswidrigkeit reine restriktive Ansicht Schaupensteiner schließlich Schönke/Schröder/Heine Schutz Schutzbereich Schutzgut somit spricht Stelle StGB Strafbarkeit Strafgesetzbuch Strafrecht Submissionsabsprachen Tatbestand Täter umfasst unmittelbar Unternehmen Veranstalter Veranstaltervermögens Vereinbarung Verfahren Vergabeordnung Vergabeverfahren Verhalten Vermögen Vermögensschaden VOB/A Voraussetzungen weiter Wettbewerb Willen des Gesetzgebers wistra Wortlaut zunächst zweite

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