Unionsbürgerschaft

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GRIN Verlag, Sep 29, 2009 - Law - 5 pages
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Fachrichtung Öffentliche Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit im Rahmen einer liberalisierten Ordnungspolitik und des Rechts zur inneren Liberalisierung und Aufhebung der Binnengrenzen ist größer geworden, Nettesheim, Grundrechtskonzeption des EuGH. Mit der EU Grundrechtscharta wird die Hoffnung auf einen weiter verbesserten Grundrechtsschutz gegen Akte der EU verbunden. Zahlreiche Artikel sind den EMRK Garantien nachgebildet. Art. 52 Abs. 3 GrCh regelt den Einfluss der EMRK im Recht der Charta querschnittartig. Der Vertrag von Lissabon greift die Neubestimmung der Grundlagen und des System des Grundrechtsschutzes neu auf. Die Grundrechte verstärken die marktrechtlichen Grundfreiheiten im Sinne eines verschärften Rechtfertigungszwangs für beabsichtigte Beschränkungen. Sie sichern damit individuelle Freiräume. Gleichzeitig können sie aber auch Rechtfertigungsstandards für Einschränkungen der Marktfreiheiten bilden, vgl. Skouris, Das Verhältnis von Grundfreiheiten und Grundstrukturen im Gemeinschaftsrecht. Diese Marktfreiheiten (freier Verkehr von Waren und Personen, Dienstleistungen und Kapital) sind Stützpfeiler des Binnenmarktes. Sie haben eine gemeinsame Struktur als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot. Für alle gilt ein vierstufiger Rechtfertigungsstandard: 1. sie müssen in nicht diskriminierender Weise angewandt werden 2. sie müssen aus Gründen der Allgemeinheit gerechtfertigt sein 3. sie müssen geeignet sein 4. sie müssen erforderlich und angemessen sein. 5. Schließlich muss ein gemeinschaftsrechtlich anerkannter Belang vorliegen. In Bezug auf das Recht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die auf Arbeitsuche in einem anderen Mitgliedstaat sind, hat die Prüfung der ersten Frage nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/ 38/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/ 68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/ 221/ EWG, 68/ 360/ EWG, 72/ 194/ EWG, 73/ 148/ EWG, 75/ 34/ EWG, 75/ 35/ EWG, 90/ 364/ EWG, 90/ 365/ EWG und 93/ 96/ EWG berühren könnte.

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2004/38/EG des Europäischen Absatz Anspruch auf Sozialhilfe Anwendungsbereich Arbeitnehmer Arbeitsmarkt dieses Staates Arbeitsmarkt erleichtern soll Arbeitsuche Artikel 39 EG Aufenthaltsrecht Aufhebung der Richtlinien Aufnahmemitgliedstaats aufhalten Beschäftigung suchen Besitz eines gültigen Betroffenen unabhängigen Erwägungen bewegen und aufzuhalten Collins Diskriminierung EG in Verbindung EG und 39 EMRK Europäischen Parlaments Familienangehörigen finanzielle Leistung Frage nichts ergeben frei zu bewegen Gemeinschaftsrecht Gerichtshof bereits entschieden gewährt Gleichbehandlung Grundfreiheiten Grundrechtsschutz gültigen Personalausweises Gültigkeit von Art Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten höhere Schulbildung Ioannidis Koupatantze Marktfreiheiten Mitgliedstaat abgeschlossen Mitgliedstaat eine Beschäftigung Mitgliedstaaten frei Mitgliedstaats besitzen möchte das vorlegende nationalen Regelung Nettesheim Personalausweises oder Reisepasses Rates vom 29 Recht auf Aufenthalt Recht auf Daueraufenthalt Recht der Staatsangehörigen Recht der Unionsbürger Rechtfertigungsstandard Rechtssache Richtlinie 2004 Sozialgericht Nürnberg Sozialhilfeleistungen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats Staatsangehörigkeit der Betroffenen Status erhalten bleibt Überbrückungsgeld unabhängigen Erwägungen beruht Unionsbürgerschaft Urteile vom 23 Vatsouras Vergütung Vorabentscheidungsersuchen vorlegende Gericht wissen Zugang zum Arbeitsmarkt

About the author (2009)

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab

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