Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat zu materiell-rechtlichen Änderungsgesetzen in der Bundesauftragsverwaltung: Laufzeitverlängerungen im Atomrecht durch die Erhöhung der ReststrommengenWissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,4, Universität Bielefeld (Fakultät für Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenwärtig ist sowohl die politische als auch die rechtswissenschaftliche Debatte von der Frage geprägt, ob eine Erhöhung der de lege lata festgelegten Höchstgrenze der zu produzierenden Elektrizitätsmengen durch die deutschen Atomkraftwerke, womit auch eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke verbunden ist, durch ein materiell-rechtliches Änderungsgesetz erneut der Zustimmung des Bundesrates bedarf. In dem folgenden Beitrag wird die Rechtsfrage erörtert, in welcher Konstellation ein materiell- rechtliches Änderungsgesetz zu einem Gesetz, das ursprünglich mit der Zustimmung des Bundesrates ergangenes ist, erneut der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Diese Rechtfrage wird am Beispiel der beabsichtigten Änderung des Atomgesetzes behandelt. |
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Verfassungsrechtliche Bewertung 1 Wesentliche Änderung der Bedeutung und Tragweite der Vorschriften 12 | 12 |
Ergebnis | 18 |
Common terms and phrases
87b Abs Änderung Anlage Atomkraftwerke Atomrecht Aufgabe Auflage Aufsichtsbehörden Auftrags Auftragsverwaltung ausdrück ausführen Außerdem Band bedarf Bedeutung und Tragweite bereits bestehende Bestimmung Betrieb betrifft bezüglich Bund bundeseigene Verwaltung Bundesländer BVerfGE 37 BVerfGE 48 durchaus eigene einheitlichen Entfristung erfolgt erfordert ergibt Erhöhung der Reststrommengen erneut etwaigen fakultative Auftragsverwaltung Fall fest festgelegt findet föderalen Formel Frage Frage der Zustimmungsbedürftigkeit früher führt gemäß Art Gericht Gesetzes Gesetzgeber GG a.F. GRIN Grundgesetz Grundsatz HdBStR herleiten inhaltlich Interessen Jahre Kernkraftwerke Kilic könnte Konstellation Kraftwerke Länder bezüglich lässt Laufzeit Laufzeitverlängerung lediglich lich materiell materiell-rechtlichen Vorschriften materiell-rechtliches Änderungsgesetz München mungsbedürftigkeit müssen neuen Normen NVwZ politischen Prinzip quantitative quantitative Erhöhung Rahmen Recht rechtlichen Regel Risiken Sachnähe Sachs Schutzbedürfnis der Länder sodass soll somit sowohl statt stellt Stilllegung Teil Tragen tung Übertragung ursprünglich verbundenen Verfassungsrechtliche Verwaltungskompetenzen Verwaltungsverfahren Vollzug Vollzugsaufgaben Vorschriften Weise weiterhin wesentlich wonach Zeitpunkt Zivildienst Zunächst Zustimmung des Bundesrates Zustimmungsbedürftigkeit Zustimmungspflicht