Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts, Volume 15 |
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... von vorn herein als eine unannehmbare bezeichnet werden . Dem Beklagten
steht denn auch das Gesek keineswegs zur Seite ; der § . 10 muß vielmehr in
seinem Zusammenhange dahin aufgefaßt werden , daß nicht jedem , sondern
nur 4.
... von vorn herein als eine unannehmbare bezeichnet werden . Dem Beklagten
steht denn auch das Gesek keineswegs zur Seite ; der § . 10 muß vielmehr in
seinem Zusammenhange dahin aufgefaßt werden , daß nicht jedem , sondern
nur 4.
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Juni 1884 heranziehen können , da hierbei allerdings von Seiten cinzelner
Redner und auch der Kommission des Abgeordnetenhauses Ansichten
aufgestellt sind , welche in gewissem Sinne sich dem Standpunkte des
Beklagten nähern ...
Juni 1884 heranziehen können , da hierbei allerdings von Seiten cinzelner
Redner und auch der Kommission des Abgeordnetenhauses Ansichten
aufgestellt sind , welche in gewissem Sinne sich dem Standpunkte des
Beklagten nähern ...
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Februar 1884 , sondern auch aus den im Laufe der Verhandlungen und im
jeßigen Streitverfahren abgegebenen Erklärungen des Beklagten . Die
Entlassung des D. ist nicht verfügt , weil der Zweck der Zwangserziehung erreicht
oder ...
Februar 1884 , sondern auch aus den im Laufe der Verhandlungen und im
jeßigen Streitverfahren abgegebenen Erklärungen des Beklagten . Die
Entlassung des D. ist nicht verfügt , weil der Zweck der Zwangserziehung erreicht
oder ...
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Der Beschluß des Vormundschaftsgerichts vom 28. Oktober 1882 besteht also
auch gegenwärtig noch zu Recht und muß vom Beklagten zur Ausführung
gebracht werden . Ob die Gemeinde I. im Jahre 1884 auf die ergangene
Aufforderung ...
Der Beschluß des Vormundschaftsgerichts vom 28. Oktober 1882 besteht also
auch gegenwärtig noch zu Recht und muß vom Beklagten zur Ausführung
gebracht werden . Ob die Gemeinde I. im Jahre 1884 auf die ergangene
Aufforderung ...
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Völlig abwegig ist der Hinweis des Beklagten auf die SS . 113 , 116 und 117 der
Kreisordnung , wonach der Kreistag das zur Vertretung der Anstalt legitimirte
Organ sei ; denn die Anstalt ist nicht Partei in dem
Auseinanderseßungsverfahren ...
Völlig abwegig ist der Hinweis des Beklagten auf die SS . 113 , 116 und 117 der
Kreisordnung , wonach der Kreistag das zur Vertretung der Anstalt legitimirte
Organ sei ; denn die Anstalt ist nicht Partei in dem
Auseinanderseßungsverfahren ...
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Abſaß Allgemeinen alſo Anſpruch Antrag Anwendung April Auguſt ausdrücklich Ausführung Begriff begründet Behörde beiden Beklagten bereits Berufung Beſchluß beſonderen Beſteuerung beſtimmt Beſtimmung Betheiligten betreffend Betrieb bezeichnet Beziehung Bezirksausſchuß Bezug daher dahin deshalb deſſelben deſſen dieſer Dorfe Einkommen einzelnen Endurtheil enthalten Entſcheidung erachtet erfolgen erforderlichen erhoben erkannte Erlaß erſten Falle Folge Frage Gefeßes gegenüber gehören geltend gemacht Gemeinde Geſeß Geſeßes Gewerbe gleich Grund Grundſtücke handelt hiernach innerhalb Innung insbeſondere iſt Jahre Januar Juden Juli Juni Kinder Kläger Klägerin könnte Koſten Land lediglich Lehrer lichen März Mitglieder muß neuen November Oberverwaltungsgerichts öffentlichen Perſonen polizeiliche Provinz Recht rechtlichen Regel Richter Sache ſchon Schule ſei ſeien ſein ſeiner Seite ſelbſt Senats September ſich ſie ſind Sinne ſolche ſondern Stadt Steuer Straße Theil überhaupt Unterhaltung Verbindung Verfahren Verfügung Verpflichtung Vertheilung Vertreter vielmehr Vorderrichter vorliegenden Vorſchriften Wege Weiſe weiter Worte zunächſt Zwecke zweiten zwiſchen