Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts, Volume 15 |
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Page iv
... sich das aus Grundbesiß und Gewerbes betrieb fließende Einkommen
dergestalt vertheilt , daß in Einer derselben weniger als ein Viertheil des
Gesammteinkommens gewonnen wird .. 57 Theilnahme an den städtischen
Gemeindelasten .
... sich das aus Grundbesiß und Gewerbes betrieb fließende Einkommen
dergestalt vertheilt , daß in Einer derselben weniger als ein Viertheil des
Gesammteinkommens gewonnen wird .. 57 Theilnahme an den städtischen
Gemeindelasten .
Page viii
Die Betriebsstätte bei landwirtschaftlich benußten Grundstücken ist das
Grundstück , auf welchem die Landwirthschaft betrieben wird , nicht aber anstatt
desselben die Stelle ( Hof , Gehöft , Vorwerk ) , von welcher aus dieser Betrieb
erfolgt .
Die Betriebsstätte bei landwirtschaftlich benußten Grundstücken ist das
Grundstück , auf welchem die Landwirthschaft betrieben wird , nicht aber anstatt
desselben die Stelle ( Hof , Gehöft , Vorwerk ) , von welcher aus dieser Betrieb
erfolgt .
Page xiii
Die Klage auf Untersagung dieses Betriebes hat mate : riell zur Vorausseßung ,
daß bei der Regelung durch die Ortspolizeibehörde nicht nur der Betrieb von
polizeilicher Erlaubniß abhängig gemacht , sondern auch die Untersagung nebst
...
Die Klage auf Untersagung dieses Betriebes hat mate : riell zur Vorausseßung ,
daß bei der Regelung durch die Ortspolizeibehörde nicht nur der Betrieb von
polizeilicher Erlaubniß abhängig gemacht , sondern auch die Untersagung nebst
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Page 43
Der Betrieb eines stehenden Gewerbes außerhalb der Wohnsipgemeinde
begründet nach S. 2 des Geseßes vom 27. Juli 1885 eine Steuerpflicht und eine
entsprechende Berechtigung nicht überall , wo überhaupt derselbe sich vollzieht
...
Der Betrieb eines stehenden Gewerbes außerhalb der Wohnsipgemeinde
begründet nach S. 2 des Geseßes vom 27. Juli 1885 eine Steuerpflicht und eine
entsprechende Berechtigung nicht überall , wo überhaupt derselbe sich vollzieht
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Page 44
... so muß ihre Rechtsbeständigkeit schon aus diesem Grunde in Frage gestellt
werden . Dem Kläger ist aber auch darin beizutreten , daß die Thätigkeit eines
Rechtsanwaltes als Betrieb eines stehenden Gewerbes im Sinne des Geseßes
vom ...
... so muß ihre Rechtsbeständigkeit schon aus diesem Grunde in Frage gestellt
werden . Dem Kläger ist aber auch darin beizutreten , daß die Thätigkeit eines
Rechtsanwaltes als Betrieb eines stehenden Gewerbes im Sinne des Geseßes
vom ...
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Abſaß Allgemeinen alſo Anſpruch Antrag Anwendung April Auguſt ausdrücklich Ausführung Begriff begründet Behörde beiden Beklagten bereits Berufung Beſchluß beſonderen Beſteuerung beſtimmt Beſtimmung Betheiligten betreffend Betrieb bezeichnet Beziehung Bezirksausſchuß Bezug daher dahin deshalb deſſelben deſſen dieſer Dorfe Einkommen einzelnen Endurtheil enthalten Entſcheidung erachtet erfolgen erforderlichen erhoben erkannte Erlaß erſten Falle Folge Frage Gefeßes gegenüber gehören geltend gemacht Gemeinde Geſeß Geſeßes Gewerbe gleich Grund Grundſtücke handelt hiernach innerhalb Innung insbeſondere iſt Jahre Januar Juden Juli Juni Kinder Kläger Klägerin könnte Koſten Land lediglich Lehrer lichen März Mitglieder muß neuen November Oberverwaltungsgerichts öffentlichen Perſonen polizeiliche Provinz Recht rechtlichen Regel Richter Sache ſchon Schule ſei ſeien ſein ſeiner Seite ſelbſt Senats September ſich ſie ſind Sinne ſolche ſondern Stadt Steuer Straße Theil überhaupt Unterhaltung Verbindung Verfahren Verfügung Verpflichtung Vertheilung Vertreter vielmehr Vorderrichter vorliegenden Vorſchriften Wege Weiſe weiter Worte zunächſt Zwecke zweiten zwiſchen