Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts, Volume 15 |
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... in welchem gegen die Wegepolizeibehörde auf Aufhebung ihres einen
Wegebau anordnenden Beschlusses und zugleich gegen einen Dritten geklagt
wird , welchen der Kläger zu der ihm angefonnenen Leiftung statt seiner für
verpflichtet ...
... in welchem gegen die Wegepolizeibehörde auf Aufhebung ihres einen
Wegebau anordnenden Beschlusses und zugleich gegen einen Dritten geklagt
wird , welchen der Kläger zu der ihm angefonnenen Leiftung statt seiner für
verpflichtet ...
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Die Dörfer sind weder verpflichtet , die Dienste - abgesehen von Nothfällen in der
Erntezeit zu leisten , noch zur Verstärkung ihrer Hand- und Spanndienst - Kräfte
über das durch die Ortsverfassung bestimmte Maß hinaus diese durch ...
Die Dörfer sind weder verpflichtet , die Dienste - abgesehen von Nothfällen in der
Erntezeit zu leisten , noch zur Verstärkung ihrer Hand- und Spanndienst - Kräfte
über das durch die Ortsverfassung bestimmte Maß hinaus diese durch ...
Page 8
... er sei zu solchen besonderen Aufwendungen nicht verpflichtet , so mag
dahingestellt bleiben , inwieweit der Verband etwa zur Anstellung einer eigenen
Lehr- und Erziehungskraft für ein einzelnes verwahrlostes Kind angehalten
werden ...
... er sei zu solchen besonderen Aufwendungen nicht verpflichtet , so mag
dahingestellt bleiben , inwieweit der Verband etwa zur Anstellung einer eigenen
Lehr- und Erziehungskraft für ein einzelnes verwahrlostes Kind angehalten
werden ...
Page 22
... ( Provinz Hannover ) verpflichtet zum Erwerbe des Bürgerrechts einen Jeden ,
der zur Ent gleichviel ob im Stadtgebiete oder außerhalb wohnend innerhalb 22.
... ( Provinz Hannover ) verpflichtet zum Erwerbe des Bürgerrechts einen Jeden ,
der zur Ent gleichviel ob im Stadtgebiete oder außerhalb wohnend innerhalb 22.
Page 23
... Einspruch und nach deffen Zurüßweisung Seitens des Bürgervorsteher -
Kollegiums Klage wider eben dieses Kollegium und wider den Magistrat dahin ,
daß er für nicht verpflichtet zum entgeltlichen Erwerbe des Bürgerrechts erklärt
werde .
... Einspruch und nach deffen Zurüßweisung Seitens des Bürgervorsteher -
Kollegiums Klage wider eben dieses Kollegium und wider den Magistrat dahin ,
daß er für nicht verpflichtet zum entgeltlichen Erwerbe des Bürgerrechts erklärt
werde .
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Abſaß Allgemeinen alſo Anſpruch Antrag Anwendung April Auguſt ausdrücklich Ausführung Begriff begründet Behörde beiden Beklagten bereits Berufung Beſchluß beſonderen Beſteuerung beſtimmt Beſtimmung Betheiligten betreffend Betrieb bezeichnet Beziehung Bezirksausſchuß Bezug daher dahin deshalb deſſelben deſſen dieſer Dorfe Einkommen einzelnen Endurtheil enthalten Entſcheidung erachtet erfolgen erforderlichen erhoben erkannte Erlaß erſten Falle Folge Frage Gefeßes gegenüber gehören geltend gemacht Gemeinde Geſeß Geſeßes Gewerbe gleich Grund Grundſtücke handelt hiernach innerhalb Innung insbeſondere iſt Jahre Januar Juden Juli Juni Kinder Kläger Klägerin könnte Koſten Land lediglich Lehrer lichen März Mitglieder muß neuen November Oberverwaltungsgerichts öffentlichen Perſonen polizeiliche Provinz Recht rechtlichen Regel Richter Sache ſchon Schule ſei ſeien ſein ſeiner Seite ſelbſt Senats September ſich ſie ſind Sinne ſolche ſondern Stadt Steuer Straße Theil überhaupt Unterhaltung Verbindung Verfahren Verfügung Verpflichtung Vertheilung Vertreter vielmehr Vorderrichter vorliegenden Vorſchriften Wege Weiſe weiter Worte zunächſt Zwecke zweiten zwiſchen