| August Pauly - Classical dictionaries - 1842 - 1348 pages
...theitS durch gegebene Mcez und »rbilri. Im Criminalprozeß dagegen scheint schon seit alter Zeit ei» Unterschied zwischen beiden Ständen gemacht worden...seyn, dergestalt daß sie nicht befugt waren , über Capitaloerbrechen der Patric. zn richten — denn dieses kam den Curiat»Com. zu , s. Com. Cur. S.... | |
| Wilhelm Freund, William Freund - Classical philology - 1881 - 716 pages
...zwischen Patrieiern und Plebeiern theils selbst, theils durch iudices und arbitri. Im Criminalprocess dagegen scheint schon seit alter Zeit ein Unterschied zwischen beiden Ständen gemacht worden zu sein, so dass sie nicht befugt waren, über Capitalverbrechen der Patricier zu richten (denn dieses... | |
| William Freund - Classical philology - 1882 - 352 pages
...zwischen Patriciern und Plebeiern theils selbst, theils durch iudices und arbitri. Im Criminalprocess dagegen scheint schon seit alter Zeit ein Unterschied zwischen beiden Ständen gemacht worden zu sein, so dass sie nicht befugt waren, über Capitalverbrechen der Patricier zu richten (denn dieses... | |
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