Die Gewerbeordnung der Pfalz seit der französischen Revolution bis 1868 |
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Abgeordneten allgemeinen alſo Anhänger Anlagen Arbeiter Ausländer Bayern Bedeutung Bereitung Bericht beſchäftigten beſonders beſtand Beſtimmungen Betriebe betrug Bevölkerung blieb brachte Bürger deutſchen dieſe durften Einfluß Einführung eingeführt Einrichtungen Einwohner einzelnen Ende Entwidlung Erlangen erlaſſen erſt Fabriken fanden fich find Folge Fortſchritt Frankreich franzöſiſchen freien Freiheit führte ganzen Gebiet Geburten Gehilfen Gewerbe Gewerbefreiheit Gewerbekammer Gewerbeordnung gleichen großen Handels Handwerker Hauſierhandel Induſtrie Inſtitutionen iſt Jahre Jahrhunderts jährlich Januar Kaiſerslautern Kinder kleine Kleingewerbe Königreichs konnte Landes lange laſſen Leben lichen Ludwigshafen machte manchen Männer Märkte März Meiſter München Nähe neue öffentlichen Periode Pfalz pfälziſchen polizeilichen Recht Regierung Revolution Rhein ſchon ſehr ſei ſein ſeinen ſeiner ſeit ſelbſt ſich ſie ſind Sinn ſolcher ſondern Speyer Staat Städte Tabelle Tage Technik Teil treffen trifft übrigen uneheliche Verarbeitung verboten Vereinigung Vergleich Verhältniſſe Verordnung Verwaltung viel vollen weiter wenig wieder Wirkung wirtſchaftliche Wohl Zahl zeigt ziemlich Zunahme Zünfte zwiſchen
Popular passages
Page 13 - Beschäftigung aufgenommen werden. Art. II. Die Aufnahme eines Kindes zu diesem Zwecke, nach dem neunten Lebensjahre, darf nur auf dem Grunde eines gerichtsärztlichen Zeugnisses über körperliche Tauglichkeit für die bevorstehende Art der Beschäftigung und über die Nichtgefährdung der Gesundheit und der weiteren physischen Entwicklung durch dieselbe, dann eines Zeugnisses der Local-Scbulinspection über bisherigen fleißigen Schulbesuch und die Erwerbung der für das neunte Lebensjahr vorgeschriebenen...
Page 31 - Die Kleingewerbe sind da am stärksten, wo der kleine Grundbesitz und der kleine landwirtschaftliche Betrieb vorwaltet, wo zahlreiche große Dörfer statt der ansehnlichen Rittergüter mit...
Page 13 - Fabrikarbeiter geschützt werde. Nachgewiesene Vernachläßigung dieser Vorsorge hat die Erlassung des Verbotes fernerer Verwendung werktagsschulpflichtiger Kinder in der Fabrik zur unmittelbaren Folge. Dieselben haben endlich über die in...
Page 33 - Eingriff Unbefugter in die verschiedenen Gewerbe gesteuert wissen wollte. Die letztere Ansicht unterlag, ebenso wurde der Antrag verworfen, den Angehörigen der Staaten, in denen die Gewerbefreiheit nicht besteht, die Freizügigkeit zu verweigern.
Page 27 - Wenn wir mit Mayr') die Ehen der Männer vor dem 25. Jahre als frühe, die vom 25. — 40. Jahre geschlossenen als normale und die nach dem 40. Jahre geschlossenen als verspätete Ehen bezeichnen, während wir bei Frauen das 20. und 30.
Page 18 - Rheintreis kennt man das Zunftwesen kaum mehr dem Namen nach. Die Bewohner desselben befinden sich aber dabei besser als vorher. Sie sind der unzähligen Zunftzänkereien und Gewerbsgerechtigkeitsprozessen überhoben und haben tausend Schreibereien weniger als andere Provinzen.
Page 18 - Kunstfleiß dadurch verliere, gewinne er, indem die existierende zahlreichere Konkurrenz jeden Gewerbetreibenden anfeuern müsse, seine Ware durch erhöhten Fleiß so gut als nur immer möglich seinen Abnehmern zu liefern, um diese nicht zu verlieren.
Page 34 - Die absoluten Zahlen zeigen noch deutlicher den Stillstand im diesseitigen Bayern und den Fortschritt in der Pfalz. Die Zahl der Meister allein mit Webern betrug: 1847 : 20785 1861 : 23702 3«it Es treffen Einwohner auf Gebiet 1 Meister 1 Gehilfen u, Lehrling 1 Gewerbe» treibenden Im Königreich 184?
Page 33 - Gewerbefreiheit entgegen zu treten. In einer längeren mit großer Wärme geführten Debatte standen sich zwei Ansichten gegenüber, einmal die, welche alle Beschränkung des freien Gewerbebetriebes aufgehoben wissen und diejenige, welche dem Eingriff Unbefugter in die verschiedenen Gewerbe gesteuert wissen wollte.
Page 11 - Regierung in der Förderung des Handels- und Gewerbefleißes und in der Beseitigung der ihrem Aufblühen entgegenstehenden Hindernissen durch ihren Rat und ihre Mitwirkung zu unterstützen.