Wenn wir mit Mayr') die Ehen der Männer vor dem 25. Jahre als frühe, die vom 25. — 40. Jahre geschlossenen als normale und die nach dem 40. Jahre geschlossenen als verspätete Ehen bezeichnen, während wir bei Frauen das 20. und 30. Die Gewerbeordnung der Pfalz seit der französischen Revolution bis 1868 - Page 27 by Anton Höfle - 1908 - 43 pages Full view -
|