Die Niederösterreichische Landesverfassung: EntwurfDie (neue) Landesverfassung, welche am 1. Jänner 1978 in Kraft getreten ist. |
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Vorworte | 5 |
Einleitung | 11 |
Artikel 16 Geschäftsführung des Landtages | 17 |
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Abberufung abgegebenen Ablauf Absatz Abteilungen älteren Amtes der Landesregierung Angelegenheiten Angelobung Anhörungsrecht Antrag Anwendung Artikel Aufgaben Auflösung ausdrücklich Ausschuß Ausschüsse Ausübung Beamte bedarf beiden Bereich Berichte Beschluß beschlüssen Beschwerden besorgen Bestimmungen betrauen Bezüge Bundes Einberufung Einspruch einzelnen Entwurf erfüllen Ergänzungswahl Erlassung Erledigung erstatten ersten Fall Finanz Finanzkontroll Finanzkontrollausschuß Funktionsdauer Gelöbnis gemäß Gemeinden Gemeindeverbände Geschäftsführung Geschäftsordnung Gesetzes Gesetzesbeschlüsse Gesetzgebungsperiode gewählt gilt Gruppen gültiger Initiative Initiativrechte Interessenvertretungen Jahre Kenntnis Kontrollamtes Kontrolle Landes Niederösterreich Landesamtsdirektor Landesbürger Landesgesetz Landeshauptmann Landesverfassung Landesverfassungsgesetz Landtagsklubs LGBI lichen Maßgabe Mehrheit mindestens Mitglieder der Landes Mitglieder der Landesregierung Mitglieder des Landtages Mitwirkung müssen näheren Bestimmungen neue Obmann Öffentlichkeit Organisation Österreich Parteien Präsidenten des Landtages Recht regierung rung sachlich sechs Sitzungen Sitzungen des Landtages sollen sowie ständigen Stimmen tages Teilnahme teilzunehmen treffen übertragenen übrigen unserer Verantwortlichkeit Vereinbarungen Verfassung Verhinderung Verlangen verpflichtet Vertretung Vollziehung Vorsitz Vorstand Vorstand der Landesbuchhaltung Wahl Wahlvorschlag Weisungen Wien Wirkungsbereiches Wirkungsbereiches des Landes Wochen zuständigen Zustimmung