| Baden (Germany) - 1832 - 332 pages
...oder 3) wegen welcher eine Beschlagnahme verfügt und ihm amtlich bekannt gemacht worden ist. §, 2?. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Redakteur, in sofern er seine Schuldlosigkeit nicht darthut. §. 28. Wenn sich ergiebt, daß von dem Herausgeber,... | |
| Georg Leopold von Zangen - Constitutional law - 1836 - 934 pages
...angegeben, oder 2) wegen welcher eine Beschlagnahme verfügt und ihm amtlich bekannt gemacht worden ist. h. 27. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Nedalteur, insofern er sein» Schuldlosigkeit nicht darlhut. §. 28. Wenn sich crgiebt, daß von dcm... | |
| 1837 - 596 pages
...angegeben, oder 3) wegen welcher eine Beschlagnahme verfügt und ihm amtlich bekannt gemacht worden ist. tz. 27. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Redakteur, in so fern er seine Schuldlosigkeit nicht darthut. §. 28. Wenn sich ergibt, daß von dem Herausgeber,... | |
| Friedrich Rettig - Police - 1839 - 834 pages
...angegeben, oder wegen welcher eine Beschlagnahme verfügt und ihm amtlich bekannt gemacht worden ist. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Redakteur/ in sofern er sein« Schuldlosigkeit nicht darthut. Wenn sich ergibt/ daß von dem Herausgeber/ Verleger... | |
| Heinrich Hoff - 1848 - 42 pages
...Verleger; so fern auch dieser nicht bekannt ist, 4) der Drucker, und 5) zuletzt der Verbreiter. §. 27. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Redacteur, in so fern er seine Schuldlosigkeit nicht darthut. §. 28. Wenn es sich ergibt, daß von... | |
| Carolus Binding - 1864 - 630 pages
...durch den §. 27. des Preßgesetzes sofort abgeschnitten zu werden. Denn dieser Para» graph verordnet: „Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Redakteur, in so fern er seine Schuldlosigkeit nicht darlhut." Der Angeklagte, Franz Schluud, ist der verantwortliche... | |
| Baden (Germany) - Law - 1832 - 618 pages
...oder 3) wegen welcher ein« Beschlagnahm« verfügt und ihm amtlich bekannt gemacht worden ist. §. 27. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften...Redakteur, insofern er seine Schuldlosigkeit nicht darthut. §. 2N. Wenn sich «rgiebt, daß von dem Herausgeber, Verleger, oder Drucker der Verfasser... | |
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