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" Wenn sich ergiebt, daß von dem Herausgeber, Verleger oder Drucker der Verfasser falsch angegeben ist. so fällt die Verantwortlichkeit auf den, der die falsche Angabe gemacht hat, in so fern er nicht den wahren Verfasser darstellt. §. 29. "
Wer ist verantwortlicher redakteur?: (Eine kritische würdigung der ... - Page 13
by Walter Brenske - 1900 - 61 pages
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Handbuch für Badens bürger...

Baden (Germany) - 1832 - 332 pages
...oder 3) wegen welcher eine Beschlagnahme verfügt und ihm amtlich bekannt gemacht worden ist. §, 2?. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Redakteur, in sofern er seine Schuldlosigkeit nicht darthut. §. 28. Wenn sich ergiebt, daß von dem Herausgeber,...
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Die Verfassungs-Gesetze deutscher Staaten in systematischer ..., Volume 3

Georg Leopold von Zangen - Constitutional law - 1836 - 934 pages
...angegeben, oder 2) wegen welcher eine Beschlagnahme verfügt und ihm amtlich bekannt gemacht worden ist. h. 27. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Nedalteur, insofern er sein» Schuldlosigkeit nicht darlhut. §. 28. Wenn sich crgiebt, daß von dcm...
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Amtsbericht des Erziehungsraths des Kantons St. Gallen katholischer ...

1837 - 596 pages
...angegeben, oder 3) wegen welcher eine Beschlagnahme verfügt und ihm amtlich bekannt gemacht worden ist. tz. 27. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Redakteur, in so fern er seine Schuldlosigkeit nicht darthut. §. 28. Wenn sich ergibt, daß von dem Herausgeber,...
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Die polizeigesetzgebung des grossherzogthums Baden ...

Friedrich Rettig - Police - 1839 - 834 pages
...angegeben, oder wegen welcher eine Beschlagnahme verfügt und ihm amtlich bekannt gemacht worden ist. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Redakteur/ in sofern er sein« Schuldlosigkeit nicht darthut. Wenn sich ergibt/ daß von dem Herausgeber/ Verleger...
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Meine verhaftung, einkerkerung und fortdauernde gefangenhaltung zu Bruchsal ...

Heinrich Hoff - 1848 - 42 pages
...Verleger; so fern auch dieser nicht bekannt ist, 4) der Drucker, und 5) zuletzt der Verbreiter. §. 27. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Redacteur, in so fern er seine Schuldlosigkeit nicht darthut. §. 28. Wenn es sich ergibt, daß von...
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De natura inquisitionis processus criminalis Romanorum praesertim ex eo ...

Carolus Binding - 1864 - 630 pages
...durch den §. 27. des Preßgesetzes sofort abgeschnitten zu werden. Denn dieser Para» graph verordnet: „Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften haftet jedenfalls der verantwortliche Redakteur, in so fern er seine Schuldlosigkeit nicht darlhut." Der Angeklagte, Franz Schluud, ist der verantwortliche...
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Grossherzoglich-Badisches Staats- und Regierungs-Blatt

Baden (Germany) - Law - 1832 - 618 pages
...oder 3) wegen welcher ein« Beschlagnahm« verfügt und ihm amtlich bekannt gemacht worden ist. §. 27. Für den Inhalt der Zeitungen und Zeitschriften...Redakteur, insofern er seine Schuldlosigkeit nicht darthut. §. 2N. Wenn sich «rgiebt, daß von dem Herausgeber, Verleger, oder Drucker der Verfasser...
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