Oesterreichische National-Encyklopädie, oder, Alphabetische Darlegung der wissenswürdigsten Eigenthümlichkeiten des österreichischen Kaiserthumes: in Rücksicht auf Natur, Leben und Institutionen ... (Vorzüglich der neuern und neuesten Zeit.)

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Auf Kosten der beyden Herausgeber, in Commission der F. Beck'schen Universitäts-Buchhandlung, 1837 - Austria
 

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Page 393 - Reduktion des Katasters zum Grunde. Der Stich ist mit aller Reinheit auf Kupfer ausgeführt, und die Landesbeschaffenheit genau dargestellt. — Sie hat zum Maßstabe den Wiener-Zoll -- 2000 Wiener-Klafter oder '/,«,»»
Page 393 - Redukzion des Katasters zum Grunde; der Stich ist mit aller Reinheit auf Kupfer ausgeführt, und die Landesbeschaffenheit genau dargestellt. Sie hat zum Maßstabe den Wiener Zoll — I0NO Wiener Klafter oder '/.44,o«<, der natürlichen Größe.
Page 620 - Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren, Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; Gefürsteter Graf von Habsburg und...
Page 377 - Jahrhunderts im hohen Alter. BorsatO , Joseph , ein trefflicher Architektur - und Landschaftsmaler und Professor an der Akademie zu Venedig. In Rom nach den berühmten Denkmälern der Kunst und auf Reisen zum Künstler gebildet, hat er sich bereits in der Kunstgeschichte eine Stellung erworben , die ihn von den besten Künstlern seines Faches und Landes nicht ferne hält. Seine Gemälde sind sehr treu und von malerischer Wirkung, und erstaunenswürdig in den Details seine innern und äussern Ansichten.
Page 306 - Nach der Zahl der vorgespannten Zugthiere oder der beladenen Lastthiere, oder 2. Nach der Stückzahl im unverpackten Zustande erklärt werden, ist jeder Unterschied zwischen der angegebenen und der wirklich vorhandenen Menge als eine der Strafe unterliegende Unrichtigkeit in der Angabe der Menge zu betrachten ^). 0. Bei allen andern Gegenständen wird ohne Rücksicht Fortsetzung, ans das Ausmaß der von denselben gebührenden Abgabe, und auf den Umstand, ob dieselben zu den außer Handel gesehte...
Page 75 - Romano, des eben so gelehrten, als edlen „und frommen, Abbate Don Pietro Ostini, „ dankbar! ichst vor Gott zu nennen. Doch be„ nutzte Werner auch die Nebenstunden, die „ihm jenes wichtige Studium übrig ließ, um „das Wunderland Italien kennen zu lernen, „ und nicht nur in Rom die plastische Darstel„lung der Weltgeschichte, sondern auch in „Neapel den Zorn und die Milde der Natur, „in Florenz '), die Wiege und Schule der Kunst, l ) Hier schrieb er am 24sten September 1812 folgenden...
Page 372 - Stürme von außen hinderten das Gedeihen derselben. Die französische Armee nahte sich den bisher verschonten Gauen von Salzburg. Dadurch fand sich der Fürfterzbischof zur Entfernung veranlaßt, und setzte an seiner Stelle eine Statthalterschaft nieder , von der v. Blenl ein vor
Page 284 - Gewerbsverfah» renl, als auch bis zur Beendigung des letzteren in diesem Orte und auf dem Rückwege in die Fabrik zur Bedeckung. Außerhalb dieses Ortes, und des zur Hin- und Zurücksendung in dem Buche bezeichneten Weges, sind diese Bücher nicht als Deckung anzunehmen, gleichwie dieselben auch von keinem andern Gewerbtreibenden, als demjenigen, auf dessen Nahzollwesf n. 287 men dieselben lauten , zur Ausweisung der bey ihm befindlichen Stoff« od« Waaren verwendet werden tonnen.
Page 619 - Bügelkrone, am untern Rande von einem goldenen, mit Edelsteinen verzierten Reife umgeben ; die darauf befindlichen Spitzen (Zinken) sind wechselweise mit goldenem Laubwerke und Perlen besetzt. Auf dem obersten Punkte des mittleren Bogens oder Bügels ruht der kaiserliche Reichsapfel. Die Krone ist mit einer roten Mütze gefüttert, von welcher zwei Bänder, auswärts flatternd, herabhangen.
Page 307 - Drittheil der gesetzmäßig entfallenden Vermögensstrafe gebührt, und das Drittheil des wirklich eingeflossenen Strafbetrages den Preis des ergriffenen Gegenstandes überschreitet, wird dem Anzeiger dieses Drittheil des wirklich eingeflossenen Strafbetrages, ohne Abzug der durch die Ergreifung der straffälligen Sache oder Person, dann durch die Untersuchung und Entscheidung des Straffalles verursachten Ausgaben, als Belohnung erfolgt.

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