Ueber die Fixirung der Stolgebühren und des SchulgeldesBarth, 1831 - 62 pages |
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Accidentien allerdings allgemeinen alſo Amtsverrichtungen angesehn Ansehung anständig Bedürfniß Bedürfniſſe Beichte Beichtgeld bestimmte Beytrag bezahlt billig bisher blos bühren chen christlichen Commun dabey daher damahls darf deſſen dieſe dieß Dinge drückend eben eigentlich einmahl Einnahme Einzelnen entbehren Fall Filialisten find Firirung der Stolgebühren Fond fordern frey freywillige Gaben ganze geben Gebühren gehören Geistlichen und Schullehrer Geld Gemeinde gemeine Mann Gerechtigkeit Gesichtspunct gewiß gewöhnlich giebt Groschen großen halten Immunität Intereſſe iſt jährlich jeht jura stolae Kinder Kirche und Schule Kirchendiener kirchlichen Gemeinde könnte Lande laſſen läßt Last leben Leichenpredigt Leute lichen Maasstab manchen Meynung muß müſſen müßte nahmentlich nähmlich nehmen Noth nöthig nothwendig Observanz Orts Parochianen Parochie Pfarrer Recht Reformation Sachsen ſchon Schulgeld ſein ſelbſt seyn ſich ſie Simonie ſind soll sollte ſondern Staat Städten standesmäßig status quo Summe Taufgebühren Thaler Theil Trauungen übrig Unrecht Unterhaltung veranlaßt verbunden verliehren viel vielmehr Vortheil weiß weniger wirklich wohl Wohlthat ziehn