Alkohol und Kriminalität in allen ihren Beziehungen

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Bergmann, 1906 - Alcoholism - 208 pages
 

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Common terms and phrases

000 Einwohner 000 Strafmündige 20 Jahren Alko Alkoholdelikte alkoholischer Getränke Alkoholkonsum Altersstufen Aschaffenburg Baer begangen Beleidigung besonders betrug Brandstiftung brechen chronischen Alkoholismus Congr Delikte Diebstahl Drohung durchschnittlich Einfluss des Alkohols eingelieferten einzelnen Delikten Eltern Epilepsie Epileptikern ergibt ermittelte erst erstmalig Bestraften Fällen fand fast Frauen ganzen gefährlichen Gefangenen Gefängnissen Geill Geistesstörung gering Gewalttätigkeit Gewohnheitstrinker gewöhnlich Grenzfragen des Nerven grösser Handlungen häufig Hausfriedensbruch Hehlerei heitstrinker holismus Juden Jugendlichen kamen Kinder kommen kommt Korneuburg Kriminalität Kriminalstatistik kriminell Ländern Landstreichen lichen Majestätsbeleidigung Männer meist Monate Mord Notzucht Österreich pénit Personen Personendelikte Prostituierten Prostitution Prozentzahl Raub Rausch Rauschdelikte resp Roheitsdelikte Rückfälligen Sachbeschädigung Schwachsinnigen schwerer Körperverletzung sittlichen Sittlichkeitsdelikte Sittlichkeitsverbrechen Sonnabend speziell stark Statistik Straf Strafanstalten Sträflinge Strafmündige Straftaten Tat berauscht Tat betrunken Teil Totschlag Trinker Trinkerinnen Trunkenheit Trunkenheit verhaftet Trunksucht überhaupt übrigen unehelichen Ursache Verbrechen Verbrechen und Vergehen Verbrechen Zahl verhältnismässig Vermögensdelikte verübt Verurteilten viel Vorbestraften wesentlich Widerstand Wien zeigt Zuchthaus Zunahme zusammen Zustande

Popular passages

Page 177 - Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war" (quoted in Hans Georg Güse and Norbert Schmacke, Psychiatrie zwischen bürgerlicher Revolution und Faschismus [Regensburg, 1976], 210).
Page 173 - Militärstrafgesetzbuch ist jedoch ausdrücklich betont, dass bei strafbaren Handlungen gegen die Pflichten der militärischen Unterordnung, sowie bei allen in Ausübung des Dienstes begangenen strafbaren Handlungen die selbstverschuldete Trunkenheit keinen Strafmilderungsgrund bildet.
Page 15 - Unfähigkeit verwickeitere Auseinandersetzungen zu geben oder zu verstehen, die Urteilslosigkeit gegenüber eigenen oder fremden Geistesprodukten, den Mangel an klarer Überlegung und an Einsicht in die Tragweite seiner Worte und Handlungen (Trübung des Bewusstseins).
Page 179 - Das Österreichische St.-G.-B. hat übrigens den im Entwurf befindlichen Ausdruck „Bewusstlosigkeit" aufgegeben und dafür „volle Trunkenheit" gesetzt, weil, wie es in den Motiven heisst, die Volltrunkenheit nicht bis zur Bewusstlosigkeit gehen muss, um eine darin begangene Handlung als nicht strafbar zu erklären...
Page 143 - Eltern konstatiert; es stammten also 170 oder 67,2% aus Trinkerfamilien. In den preussischen Zwangserziehungsanstalten sind nach der Statistik der 1) Nicht so selten ist es, wie ich schon oben angedeutet habe, dass die Frau durch die Trunksucht des Ehegatten aus Not zum Diebstahl getrieben wird, ohne dass hierüber vorläufig eine Statistik existiert. .Aus der Not der Frauen und Kinder entspringt nicht selten ihr erster verbrecherischer Gedanke, der erste Diebstahl, die erste Bestrafung.
Page 175 - Selbstverschuldung" sprechen? Wie kann von einer Schuld des einzelnen die Rede sein, wenn an dieser Schuld die ganze Gesellschaft teilnimmt und nicht nur teilnimmt, sondern einen Zwang in der Richtung ausübt, dass es zur Schuld kommen muss? Und wie kann der einzelne beim Trinken und Vieltrinken das Bewusstsein der Schuld haben, wenn er alles um sich herum trinken und gelegentlich recht viel trinken sieht '? Nun wird häufig gesagt: „Man kann wohl trinken, aber nicht zu viel, man muss das rechte...
Page 181 - Unzurechnungsfahigkeit anzunehmen; er würde, wie Weber ganz richtig betont, „sobald ihm die stattgehabte Vergiftung nachgewiesen wird, die etwaigen Handlungen während derselben als der freien Willensbestimmung entzogen ansehen und sie als strafwürdig nicht betrachten.
Page 185 - ... Fahrlässigkeit bestrafe, sobald sie zu einem Schaden geführt habe. prophylaktisch geeignet sind, die Alkoholdelikte und die Rauschzustände überhaupt einzudämmen. Sicher begehen nicht alle, welche sich einen Rausch antrinken, in diesem auch strafbare Handlungen — im Gegenteil, die Zahl der Rauschdelikte ist trotz ihrer Massenhaftigkeit immer noch unendlich klein gegenüber der Unzahl von Räuschen, die tagtäglich in jedem unserer Kulturstaaten vorkommen. Sobald aber jemand im Rausche eine...

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