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kennen. Erst an zweiter Stelle wird das Wort Gefühl auch auf die Affekte übertragen, welche der erste Gegenstand der unmittelbaren Empfindung und Wahrnehmung sind. Weil nun unsere Vernunft von Gott so eingerichtet ist, daß alle Menschen unwillkürlich und mit der größten Leichtigkeit zu allgemeinen fittlichen Grundsägen gelangen und dieselben als Richtschnur auf ihr Handeln anwenden, so kann man mit Recht von sittlichem Gefühl reden, ähnlich wie man auch von ästhetischem Gefühle redet1.

Aber, wendet man ein, ist es denn nicht eine Tatsache, daß Wissen und Gewissen oft nicht in geradem Verhältnis zueinander stehen? Man kann ein scharfsinniger Moralist sein, ohne ein zartes und feines Gewissen zu haben; oft gilt auch in dieser Beziehung das Sprichwort: Je gelehrter, desto verkehrter. Die Schriftgelehrten und Pharisäer waren schlechter als das ein= fache, ungebildete Volk. Die Antwort auf diese Schwierigkeit hat schon der hl. Thomas an verschiedenen Stellen gegeben. Wissenschaft und Gewissen haben zwar beide ihren Siz im Verstande, find aber im übrigen weit voneinander verschieden. Die Wissenschaft hat es nur mit allgemeinen, abstrakten Säßen zu tun, die als solche unmittelbar keine Anforderungen an unser eigenes Verhalten stellen und folglich auch nicht notwendig mit unsern verkehrten Neigungen in Widerspruch geraten. Deshalb kann jemand eine gründliche wissenschaftliche Erkenntnis der sittlichen Ordnung besigen, ohne ein zartes Gewissen zu haben. Denn das Gewissen hat es mit den einzelnen konkreten Handlungen zu tun, und zwar nicht mit fremden, sondern mit unsern eigenen, und bei Beurteilung dieser Handlungen reden auch die Leidenschaften und Neigungen ein mächtiges Wort mit. Ein verkehrter Wille wird troß der richtigen theoretischen Erkenntnis tausend Mittel und Wege finden, um die praktische Beurteilung der einzelnen Handlungen durch Sophistereien zu trüben oder zu verderben, wie wir schon oben (S. 69 u. 96) ausgeführt haben 2.

Man weist auch, um darzutun, das Gewissen sei eine Äußerung des Gefühlsvermögens, auf die Freude, den Troft, die Ruhe des Gewissens hin. Aber

1 Vgl. oben das über Reid (S. 234) und über den moralischen Sinn (S. 252 ff) Gesagte.

2 Fr. W. Foerster (Jugendlehre 1905, 43) bemerkt mit Recht, man habe bisher in der Moralpädagogik zu wenig beachtet, daß die Hauptversuchung im Leben nicht in der direkten Auflehnung gegen das Gebot und das „Gesez beruht, sondern darin, daß man eine bestimmte Handlung von der Gültigkeit des allgemeinen Sazes ausnehmen will, weil ihr formell und äußerlich vielleicht die Merkzeichen des Verbotenen fehlen“. Er bringt dazu einige Beispiele aus Pestalozzi, der vom Verhältnis der Bauernjungen zum Gebot: Du sollst nicht stehlen, bemerkt: „Sie (die Bauern= jungen) haben ihren Katechismus im Kopf und wissen ganz gut, das Stehlen sei nicht recht, aber in jedem besondern Falle, wo sie Anlaß haben, finden sie allemal, diesmal und diesmal sei nicht so viel daran gelegen, und sie haben für einen jeden Fall immer einen ganzen Karren voll Entschuldigungen. Er hat mir auch gestohlen', oder wenn er könnte, würde er mir noch mehr stehlen'. ‚Wäre ich ein schönes Mädchen, er gäbe mir's umsonst.' ... Was mag ihm der Bettel schaden?'... ‚Die Obrigkeit nimmt auch, wo fie's kriegen kann. Was hier von den Kindern gesagt wird, gilt auch von den Erwachsenen, die nicht nur andern, sondern auch sich selbst in jedem einzelnen Fall ein X für ein U vorzumachen und sich in den eigenen Augen zu rechtfertigen suchen.“ Der hl. Thomas macht an vielen Stellen auf diese Erfahrungstatsache aufmerksam; vgl. z. B. S. th. 1, 2, q. 77, a. 2.

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dieses find Wirkungen und Begleiterscheinungen des Gewissens, nicht das Gewissen selbst, wie wir schon oben (S. 471) bemerkten.

Die, welche das Gewissen in ein Gefühlsvermögen verlegen, bleiben fich nicht konsequent. Denn oft entstehen Gewissenszweifel, und diese müssen durch Überlegung und Belehrung gehoben werden. In diesen Fällen besteht aber das Gewissen unzweifelhaft in Funktionen der Vernunft. Warum soll also in andern Fällen die Vernunft nicht ausreichen?

2. Da sich im Gewissen wie in einem Brennpunkte alle Erscheinungen des sittlichen Lebens konzentrieren, so läßt sich erwarten, daß die Verschiedenheit in der Weltanschauung und besonders in der Auffassung des Menschen sich kaum in einer Frage so sehr geltend machen werde als in der des Gewissens. Es geht hier wie in der Frage vom Guten und Bösen. Sobald man weiß, auf welchem metaphysischen Standpunkt jemand steht, weiß man auch, wie er das Gewiffen erklären wird.

Wer auf dem individualistisch-atheistischen Standpunkt eines Stirner, Nordau und Nietzsche steht, der wird nicht umhin können, die ganze Moral für eine „konventionelle Lüge" oder „eine lange beherzte Fälschung", das Gewiffen für eine Illusion und die Gewissensbiffe für eine organische Störung und für „unanständig“ zu erklären 1. Auch der Materialist muß sich, sofern er konsequent sein will, zu dieser Anschauung bekennen. Wenn der Mensch „nur ist, was er ißt" (Feuerbach), so haben auch die Erscheinungen des Gewiffens keinen höheren Charakter als die sonstigen Erscheinungen des Stoffwechsels, der Verdauung usw. Eine der materialistischen sehr ähnliche Auffaffung des Gewissens klingt auch durch die bekannte Äußerung Schopenhauers: „Mancher würde sich wundern, wenn er sähe, woraus sein Gewissen, das ihm ganz stattlich vorkommt, eigentlich zusammengesezt ist: etwa aus 1% Menschenfurcht, 1% Deifidämonie, 1/5 Vorurteil, 1/5 Eitelkeit, 1/5 Gewohnheit."2 Daß dergleichen Faktoren das Gewissensurteil mannigfach beeinflussen, ist wohl wahr, aber das ganze Gewissen als eine Resultante aus diesen Faktoren bezeichnen, heißt so viel als das Gewissen leugnen.

Mit der materialistischen Auffassung des Gewissens deckt sich im Grunde die der Anhänger der Abstammungslehre, die den Wesensunterschied zwischen Tier und Mensch leugnen, den Menschen aus einer Tierart entstehen laffen und das Gewissen als ein Produkt organischer Veränderungen und Umbildungen ansehen. Herbert Spencer erblickt im Gewissen nur „organisierte Erfahrung". Die durch alle früheren Erfahrungen der menschlichen Rasse or= ganisierten und konsolidierten Erfahrungen von dem Nüglichen haben entsprechende Nervenmodifikationen hervorgebracht, die durch fortgesetzte Vererbung und Anhäufung zu gewiffen moralischen Anschauungsformen geworden sind, die rechtem und schlechtem Handeln entsprechen, aber in den individuellen Erfahrungen vom Nüßlichen keine Grundlage zu haben scheinen3. Die Spencersche Hypothese sezt voraus, daß es auf dem Gebiete sittlicher Anschauung eine Ver

16. oben S. 165 ff.

2 Die beiden Grundprobleme der Ethik2 192.

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S. oben S. 5 u. 292. Vgl. auch Prinzipien der Ethik I § 47.

erbung gebe, was den Tatsachen ganz offenbar widerspricht. Dieselbe Anschauung wie bei dem Philosophen des Darwinismus begegnet uns bei Paulsen1. Erwähnt sei noch E. Haeckel, der die Moral schon bei den Urtierchen, den Protisten, beginnen läßt.

„Die Anpassung der vereinigten Zellen-Individuen aneinander und an die ge= meinsamen Existenzbedingungen der Außenwelt ist die physiologische Grundlage der primitivsten Anfänge der Moral bei den Protisten. Alle Einzelligen, die ihr isoliertes Eremitenleben aufgeben und sich zu Zoenobien oder Zellvereinen verbinden, sind eben dadurch schon gezwungen, ihren natürlichen Egoismus einzuschränken und wegen der Gemeinsamkeit der sozialen Interessen dem Altruismus Zugeständnisse zu machen."2 Durch Angewöhnung werden bleibende Veränderungen im Organismus hervorgebracht und durch Vererbung weitergebildet. Die Sitten der Völker ... sind zum größten Teil nichts weiter als soziale Instinkte', durch Anpassung erworben und durch Vererbung oder Tradition von Generation auf Generation übertragen."

Bereits früher (S. 421) haben wir die Stelle angeführt, an der Haeckel schon den Herden der sozialen Säugetiere (Affen, gesellige Raubtiere, Huftiere) und den Scharen der sozialen Vögel (Hühner, Gänse, Webervögel), Rechtsordnung und sittliche Ordnung andichtet und nicht ansteht zu behaupten, daß manche von diesen organisierten Herden in vielen Beziehungen sogar höher stehen als viele Wilden.

Haeckel glaubt nicht an Gott und sein ewiges Gesez, dagegen um so fester an die Moral der Protisten, die Rechtsordnung der Hühner und Gänse und die „Person" des Leithammels, die für Aufrechthaltung der guten Sitte sorgt.

Simmel hält es für wahrscheinlich, daß der Gewissensschmerz „die Vererbungsfolge derjenigen Schmerzen ist, die viele Generationen hindurch dem Täter als Folge für die unfittliche Tat auferlegt wurde. C. Fuchs erklärt im Anschluß an seine Theorie von gut und bös 4 das Gewiffen als eine Gemütserscheinung.

Das Gemüt sucht Bereicherung des eigenen und fremden Innenlebens. Der Mensch kommt aber vielleicht in Verhältnisse mit starken Formen, die für sein Seelenleben nicht die rechten Formen sind. Ein Kaufmann z. B. stößt in seinem Beruf auf Erwerbswege, die er als unsittlich empfindet, während das weniger zarte Gewissen der andern sie nicht anstößig findet. In diesem Konflikt wird das seine Empfinden abgestumpft. Das geht jedoch nicht ohne energischen Kampf. Von innen erhebt sich die Stimme: Ich, dein wahres Ich, sterbe, weil du nicht den Mut hast, meinen Be= dürfnissen in deinem Leben Rechnung zu tragen, weil dir äußere Vorteile wichtiger sind als die Werte deines Seelenlebens. Diese ruhelose Anklage des sterbenden Innenlebens, das der Mensch um seine Klarheit und Wahrhaftigkeit bringt, ist die Stimme des Gewissens." Sie ist es, die im Menschen von Schuld redet und die Ausrede: Ich kann nicht anders, nicht gelten läßt ".

1 Vgl. oben S. 407 ff.

2 Die Lebenswunder Kap. 18, S. 166.

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Einleitung in die Moralwissenschaft I (1892) 407.

4 S. oben S. 258.

C. Fuchs, Gut und bös 220.

3. Kants Auffassung vom Gewiffen ist unklar und schwankend. Gewissen ist ein Bewußtsein, das für sich selbst Pflicht ist."1 Diese Definition ist völlig unverständlich. Das Gewissen, heißt es an einer andern Stelle, „ist die sich selbst richtende Urteilskraft". Wie aus den weiteren Erläuterungen hervorzugehen scheint, faßt Kant das Gewissen als das Bewußtsein auf, daß man stets das Rechte tun solle. Nach der „Tugendlehre" dagegen ist das Gewissen wiffen eine Vorbedingung für den Pflichtbegriff. Gewissen ist die dem Menschen in jedem Falle eines Gesezes seine Pflicht zum Lossprechen oder Verurteilen vorhaltende praktische Vernunft.“ 2 „Wenn man sagt: dieser Mensch hat kein Gewissen, so meint man damit: er kehrt sich nicht an den Ausspruch desselben.“ Hiernach muß doch das Gewissen angesehen werden als der Ausspruch der Vernunft, der uns die Pflicht vorhält. Denn an diesen Ausspruch kehren wir uns nicht, wenn wir Böses tun.

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Wie stimmt es aber wiederum damit, daß Kant behauptet, das irrende Gewissen ist ein Unding"? Der Ausspruch der Vernunft über das, was unsere Pflicht ist, kann doch ohne allen Zweifel irrig sein und ist es bei vielen Menschen sehr oft.

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Doch nehmen wir an, Kant betrachte das Gewissen als das Bewußtsein der unbedingten Pflicht des Menschen, nur das Rechte zu tun", wie ihn z. B. Wohlrabe in seiner Studie über Kants Lehre vom Gewissen" erklärt. Haben wir damit eine richtige Auffassung des Gewissens? Keineswegs. Dieses allgemeine Bewußtsein der Pflicht, das Rechte zu tun, ist nichts als die bewußte Erkenntnis des Sittengesetzes und eine Vorbedingung des Gewissens, aber nicht das Gewissen selbst. Das Gewissen sagt uns nicht im allgemeinen, du sollst das Rechte tun, sondern zeigt uns, was für uns in jedem einzelnen Fall als recht oder unrecht zu tun oder zu lassen sei. Handeln wir gegen dieses Urteil, so handeln wir gegen unser Gewissen. Mit Recht sagt Wohlrabe: Wenn Kant in dem Gewissen bloß das „Wissen davon, ob ich aus überzeugung von der Rechtmäßigkeit einer Handlung dieselbe vollbracht habe oder nicht, ausgeprägt findet, so sinkt durch diese Vorstellungsweise das Gewissen zur Form ohne Inhalt, zu einem Etwas herab, dem erfahrungsmäßig keine Existenz zukommt. Es wird zur bloßen Form; denn jede unbedingte Pflicht, das Rechte zu tun . . . ist dann inhaltsleer, als ja damit ganz unentschieden bleibt, was recht, was unrecht sei". Allerdings muß Kant mit seinem inhaltsleeren Gewissen das irrende Gewissen als ein Unding bezeichnen, aber damit seßt er sich in offenen Widerspruch mit dem allgemeinen Sprachgebrauch.

Was ist von der Behauptung Kants zu halten, das Gewissen könne nicht erworben werden? Diese Behauptung ist insofern richtig, als uns die Anlage und Neigung zur Bildung der sittlichen Grundsäße und zur Anwendung dieser Grundsäge auf unser Handeln angeboren ist und jeder bewußten sittlichen Tätigkeit vorausgeht. Ja, wenn uns diese Fähigkeit und Neigung nicht angeboren wäre, würden die Menschen nie zum Gewissen gelangen. Wohl aber kann und soll der Mensch auf dieser natürlichen Grundlage das Gewissen bilden und entwickeln, indem er die sittlichen Grundsäße immer klarer erfaßt und nach denselben sein Handeln beurteilt.

1 Religion innerhalb der Grenzen der Vernunft. Abschnitt: Vom Leitfaden des Gewiffens in Glaubenssachen.

2 Metaphyfit der Sitten, 2. TI (WW. V), 227.

3 Gotha (1880) 20.

4. 3. G. Fichte nennt das Gewissen „das unmittelbare Bewußtsein unserer bestimmten Pflicht" 1. Diese Definition läßt in Bezug auf das vorhergehende Gewiffen eine richtige Deutung zu, paßt aber nicht auf das nachfolgende Gewissen. Ganz nichtssagend ist die Behauptung Hegels: das Gewissen sei „das wiffende und wollende Selbst" 2.

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Wohlrabe definiert das Gewiffen als „die Summe der in das Jch aufgenommenen Grundsäße (Marimen), an welche sich das Individuum, als an den Ausdruck seiner subjektiv-sittlichen Überzeugung, gebunden fühlt“3. Ähnlich bezeichnet Ziller das Gewissen als die Summe der in das Ich aufgenommenen ethischen Marimen". Beide Definitionen verwechseln das Gewissen mit der Erkenntnis der sittlichen Grundsäge. Diese Erkenntnis kann hoch entwickelt und doch das Gewissen verwahrlost sein. Sie ist die Grundlage und Voraussetzung des Gewissens, aber nicht das Gewissen selbst.

Nach Wentscher ist das böse Gewissen eine Gefühlsreaktion, die aus einer Vergleichung unserer tatsächlichen Verhaltungsweise mit einer uns in der Idee vorschwebenden andern, für die wir uns hätten entscheiden sollen, hervorgeht. Durch Reflexion bilden wir uns unsere Pflichtvorstellungen, die wir frei als dauernde Regeln unseres Verhaltens anerkennen, solange uns nicht beffere Überlegung zu andern Anschauungen führt. Diese Regeln sind eng mit unserem Interesse verknüpft und befestigen sich durch die Gewohnheit in unserem Geiste. Folgen wir gegen diese Regeln augenblicklichen zufälligen Reizen, so entsteht ein Zwiespalt in uns, der notwendig eine Ausgleichung fordert. „Das lebhafte Gefühl der Einhelligkeit unseres Wesens und das damit Hand in Hand gehende Streben nach Wiederabstoßung des fremd hineingetretenen störenden Elementes" charakterisiert den Vorgang des bösen Gewissens 5. Sind wir dagegen unserer bisherigen Pflichtvorstellung gefolgt, so ergibt sich das befriedigende Bewußtsein der Zusammenstimmung unseres Verhaltens mit unserem ganzen Denken und Wollen: das ist das gute Gewiffen.

Diese Erklärung geht von der falschen Voraussetzung aus, die Pflichtvorstellungen hingen von unserem Willen ab. Die Grundsäße: du sollst nicht töten, ehebrechen, stehlen usw., hängen nicht von uns ab, sondern müssen von uns als objektiv und allgemein verpflichtend anerkannt werden. Nach Wentscher enthielte das böse Gewissen bloß den Vorwurf, daß wir inkonsequent und unbeständig gehandelt haben, und derjenige, der sich gar keine dauernden Regeln gebildet hätte, könnte auch keine Gewissensbisse empfinden.

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Wundt ist der Meinung, dem Worte „Gewiffen" entspreche kein fest begrenzter Begriff, es bezeichne vielmehr alle inneren Zustände, deren selbstbewußter Ausdruck zu einem Urteil über die eigenen Motive und den eigenen Charakter des wollenden Subjektes wird". Die Selbstbeurteilung bildet nach ihm den Abschluß eines psychologischen Vorganges, der, ehe er sich zum Urteils

1 System der Sittenlehre (WW. IV) 173.

2 Phänomenologie des Geistes (1832) 493.

3 Kants Lehre vom Gewissen 25.

Zitiert bei Wohlrabe, Kants Lehre vom Gewissen 26.

5 Ethit I 36-37.

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