Das europäische Deliktsstatut im WerdenDiplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,0, Karl-Franzens-Universität Graz, Sprache: Deutsch, Abstract: Stichworte: Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Europarecht, Rom II-Verordnung. Die Arbeit behandelt die Frage des anzuwendenden Rechts bei außervertraglichen Sachverhalten im internationalen Kontext: Vergleich der derzeit (noch) geltenden IPR-Regeln im Bereich der deliktischen Haftung in Österreich, Deutschland und Italien mit Ausblick auf die zukünftigen Änderungen in diesem Bereich durch die Rom II-Verordnung. Im Detail und anhand von Fällen werden folgende Themen besprochen: Allgemeines Deliktsstatut, Straßenverkehrsunfälle, Produkthaftung, Umweltschäden, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, unlauterer Wettbewerb. |
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48 IPRG Rz ABGB Absatz akzessorische Anknüpfung anwendbar Anwendungsbereich Art 40 Rz Artikel aufgrund außervertragliche Schuldverhältnisse außervertraglichen Haftung bereits besondere culpa in contrahendo daher Delikte Deliktsrecht Deliktsstatut deutsches Recht Deutschland diritto internazionale privato Distanzdelikte EGBGB Erfolgsort Europäischen Parlaments Europäischen Union Fall gemeinsamen Geschädigten Geschäftsführung ohne Auftrag Gesetz gewöhnlichen Aufenthalt Grundregel grundsätzlich Haager Hoffmann in Staudinger II-VO Immissionen Inlineskates insbesondere Internationales Privatrecht Internet IPRax Italien italienischen Recht Kadner Graziano Kollisionsnormen Kollisionsrecht Kommission Koziol Kropholler lex loci delicti loci delicti commissi maßgeblich Mitgliedstaaten offensichtlich engere Verbindung österreichisches Recht Person privato e processuale Produkthaftung Recht anzuwenden Recht des Handlungsortes Recht des Staates Rechtsordnungen Regelung riforma Rivista di Diritto Rom II–VO rufschädigenden Sachverhalt Schaden schadensbegründenden Schädiger schließlich Schuldverhältnisse anzuwendende Recht soll sollte sowie Staates anzuwenden Straßenverkehrsunfälle Tatort Tatortrecht tatsächlich Übereinkommen unerlaubte Handlung Unfall Unfallortes unlauteren Wettbewerbs Verletzung Verordnung Verschraegen in Rummel vertragliche Schuldverhältnisse Vertragsstatut vorgesehen vorvertraglichen Haftung Wahlrecht