Die neue Österreichische Verfassung: mit dem Text des Konkordates |
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... Absatz 4 ) . Unter den Gemeinden nehmen bisher die Statutarstädte eine besondere Stellung ein . Sie behalten diese Stellung und führen nun den Namen : landesunmittelbare Stadt . Eine landes- unmittelbare Stadt ist nicht der ...
... Absatz 4 ) . Unter den Gemeinden nehmen bisher die Statutarstädte eine besondere Stellung ein . Sie behalten diese Stellung und führen nun den Namen : landesunmittelbare Stadt . Eine landes- unmittelbare Stadt ist nicht der ...
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... Absatz 1 bezeich- neten Körperschaft handeln , sind ihr für den Schaden haftbar , den sie in Ausübung ihrer Tätigkeit der Körperschaft unmittel- bar zugefügt haben oder für den die Körperschaft dritten Per- sonen Ersatz zu leisten hatte ...
... Absatz 1 bezeich- neten Körperschaft handeln , sind ihr für den Schaden haftbar , den sie in Ausübung ihrer Tätigkeit der Körperschaft unmittel- bar zugefügt haben oder für den die Körperschaft dritten Per- sonen Ersatz zu leisten hatte ...
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... Absatz 1 ) und verpflichtet , um die Durch- führung solcher Weisungen zu bewirken , auch die ihm in seiner Eigenschaft als Organ des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes zu Gebote stehenden Mittel anzuwenden . ( 2 ) Der ...
... Absatz 1 ) und verpflichtet , um die Durch- führung solcher Weisungen zu bewirken , auch die ihm in seiner Eigenschaft als Organ des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes zu Gebote stehenden Mittel anzuwenden . ( 2 ) Der ...
Contents
Die neue Öſterreichische Verfaſſung | 3 |
Grundsäßliche Bestimmungen Artikel 1 bis 14 34 | 14 |
bis 33 | 33 |
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Common terms and phrases
Absah Absatz Abſay Amtes Angelegenheiten der mittelbaren Artikel 11 Artikel 34 Aufsicht bedarf Behörden berufen Berufsstände Beschluß besteht Bestellung beſtimmt Beſtimmungen Bestimmungen des Artikels bewaffneten Macht Bezirkshauptmann Bundes Bundesbürger Bundesgebiet Bundesgerichtshof Bundesgesetz Bundeskanzler Bundeskulturrat Bundesminister Bundespolizei Bundespräsidenten Bundesregierung Bundestag Bundesversammlung Bundeswirtschaftsrat Bürgermeister darf deſſen Diensthoheit dieſe Dritteln der abgegebenen eigene Bundesbehörden eigenen Wirkungskreis Einvernehmen Fällen faſſung Frist Gebarung Gegenzeichnung Geistlichen gemäß Gemeinde Gemeindetag Gerichten Geſeß Geseze Grund Grundsäße Hauptstück Heilige Stuhl hinsichtlich iſt katholischen Kirche kirchlichen Konkordat Länderrat Landes Landeshauptmann Landesstatthalter Landtag lichen Maßnahmen Militärvikar Mitglieder der Bundesregierung mittelbaren Bundesverwaltung muß neuen Verfaſſung Notrecht Notverordnung obersten öffentlichen örtliche Sicherheitspolizei Ortsgemeinden Österreich Personen Präsidenten des Rechnungshofes Rechnungshof Recht Regierung Republik Öſterreich Schulbehörden Schulen ſehen ſein ſeiner Selbstverwaltungskörper ſich ſie ſind ſinngemäß ſoweit sowie Staates staatlichen Staatsbedienstete Staatsrat Staatsverträge Stadt Wien ſteht Überprüfung Vatikanstadt Verfassung Verordnung Vertretung Verwaltung Vollziehung vorberatenden Organe Vorlage Weisungen Wiener Bürgerschaft Wirkungskreis Zahl zuständigen Zustimmung des Bundeskanzlers