Die neue Österreichische Verfassung: mit dem Text des Konkordates |
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... lichen Haftbefehl ist im Verwaltungsstrafverfahren die An- ordnung der Verhaftung durch die gesetzlich berufene Behörde gleichzuhalten . Haftbefehle müssen dem Verhafteten längstens binnen 24 Stunden zugestellt werden . ( 3 ) Die zur ...
... lichen Haftbefehl ist im Verwaltungsstrafverfahren die An- ordnung der Verhaftung durch die gesetzlich berufene Behörde gleichzuhalten . Haftbefehle müssen dem Verhafteten längstens binnen 24 Stunden zugestellt werden . ( 3 ) Die zur ...
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... lichen Pflichten kein Abbruch geschehen . Der Genuß der bürger- lichen und staatsbürgerlichen Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Stellungen , Ämtern und Würden ist von dem Religionsbekenntnis unabhängig . Für den Schuldienst ...
... lichen Pflichten kein Abbruch geschehen . Der Genuß der bürger- lichen und staatsbürgerlichen Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Stellungen , Ämtern und Würden ist von dem Religionsbekenntnis unabhängig . Für den Schuldienst ...
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... lichen Schulen und des gewerblichen und des landwirtschaft- lichen Fortbildungsschulwesens steht dem Lande zu , soweit nicht die Landesgeseze die Vollziehung den Schulbehörden oder anderen Bundesbehörden übertragen oder von der Be ...
... lichen Schulen und des gewerblichen und des landwirtschaft- lichen Fortbildungsschulwesens steht dem Lande zu , soweit nicht die Landesgeseze die Vollziehung den Schulbehörden oder anderen Bundesbehörden übertragen oder von der Be ...
Contents
Die neue Öſterreichische Verfaſſung | 3 |
Grundsäßliche Bestimmungen Artikel 1 bis 14 34 | 14 |
bis 33 | 33 |
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Common terms and phrases
Absah Absatz Abſay Amtes Angelegenheiten der mittelbaren Artikel 11 Artikel 34 Aufsicht bedarf Behörden berufen Berufsstände Beschluß besteht Bestellung beſtimmt Beſtimmungen Bestimmungen des Artikels bewaffneten Macht Bezirkshauptmann Bundes Bundesbürger Bundesgebiet Bundesgerichtshof Bundesgesetz Bundeskanzler Bundeskulturrat Bundesminister Bundespolizei Bundespräsidenten Bundesregierung Bundestag Bundesversammlung Bundeswirtschaftsrat Bürgermeister darf deſſen Diensthoheit dieſe Dritteln der abgegebenen eigene Bundesbehörden eigenen Wirkungskreis Einvernehmen Fällen faſſung Frist Gebarung Gegenzeichnung Geistlichen gemäß Gemeinde Gemeindetag Gerichten Geſeß Geseze Grund Grundsäße Hauptstück Heilige Stuhl hinsichtlich iſt katholischen Kirche kirchlichen Konkordat Länderrat Landes Landeshauptmann Landesstatthalter Landtag lichen Maßnahmen Militärvikar Mitglieder der Bundesregierung mittelbaren Bundesverwaltung muß neuen Verfaſſung Notrecht Notverordnung obersten öffentlichen örtliche Sicherheitspolizei Ortsgemeinden Österreich Personen Präsidenten des Rechnungshofes Rechnungshof Recht Regierung Republik Öſterreich Schulbehörden Schulen ſehen ſein ſeiner Selbstverwaltungskörper ſich ſie ſind ſinngemäß ſoweit sowie Staates staatlichen Staatsbedienstete Staatsrat Staatsverträge Stadt Wien ſteht Überprüfung Vatikanstadt Verfassung Verordnung Vertretung Verwaltung Vollziehung vorberatenden Organe Vorlage Weisungen Wiener Bürgerschaft Wirkungskreis Zahl zuständigen Zustimmung des Bundeskanzlers