| Prussia (Germany) - 1847 - 162 pages
...Indossanten lung. ist erforderlich : 1. daß der Wechsel zur Zahlung präsentirt worden ist, und 2. daß sowohl diese Präsentation als die Nichterlangung...Protest dargethan wird. Die Erhebung des Protestes ist schon am Zahlungstage von 3 Uhr Nachmittags an zulässig, sie muß aber spätestens am nächstfolgenden... | |
| August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1847 - 1342 pages
...Der Vorladung des Inhabers bedarf es nicht. Vlll. Regreß Mangel« Zahlung. Art. 41. Zur Ausübung des bei nicht erlangter Zahlung statthaften Regresses...Aussteller und die Indossanten ist erforderlich : 1) daß der Wechsel zur Zahlung präsentirt worden ist, und 2) dc»I sowohl diese Präsentation, als die... | |
| Franz Jakob Wigard - Constitutional history - 1848 - 858 pages
...niederzulegen. Der Vorladung des Inhabers bedarf es nicht. VIII. Regreß Mangels Zahlung. < §4l. Zur Ausübung des bei nicht erlangter Zahlung statthaften Regresses...den Aussteller und die Indossanten ist erforderlich: '''-!) daß der Wechsel zur Zahlung präsentirt worden ist, und 2) daß sowohl diese Präsentation,... | |
| Prussia (Kingdom) - Law - 1849 - 556 pages
...Der Vorladung des Inhabers bedarf es nicht. VIII. Regreß Mangels Zahlung. Artikel 4l. Zur Ausübung des bei nicht erlangter Zahlung statthaften Regresses...Aussteller und die Indossanten ist erforderlich: 1) daß der Wechsel zur Zahlung präscnlirt worden ist, und 2) daß sowohl diese Präsentation, als die... | |
| Baden (Germany) - Law - 1849 - 730 pages
...niederzulegen. Der Vorladung des Inhabers bedars eS nicht. VNl. Regreß Mangels Zahlung. Art. 4l. Zur Ausübung des bei nicht erlangter Zahlung statthaften Regresses...den Aussteller und die Indossanten ist erforderlich: t. daß der Wechsel zur Zahlung präsentirt worden ist, und 2. daß sowohl diese Piäsmtation, als... | |
| 1868 - 456 pages
...Deutschen Wechselordnung erscheint nicht begründet. Der Art. 41., welcher bestimmt: „Zur Ausübung des bei nicht erlangter Zahlung statthaften Regresses...Aussteller und die Indossanten ist erforderlich: 1) daß der Wechsel zur Zahlung präsentirt worden ist, und 2) daß sowohl diese Präsentation, als die... | |
| Bills of exchange - 1866 - 462 pages
...die Indossanten ausnahmlos vorschreibt, daß der Wechsel zur Zahlung präsentirt worden sei, und daß sowohl diese Präsentation als die Nichterlangung...rechtzeitig darüber aufgenommenen Protest dargethan wurde — daß dieser Artikel im engen Zusammenhange mit Art. 29. der Wechselordnung steht, welcher... | |
| 1857 - 408 pages
...Respekttage nicht stattfinden. Nach Art. 4l. muß aber der Wechsel zur Zahlung präsmtirt, und sowohl die Präsentation als die Nichterlangung der Zahlung durch...rechtzeitig darüber aufgenommenen Protest dargethan werden. Die Protesterhebung muß aber spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstagc geschehen.... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - Europe - 1855 - 822 pages
...'RegYess Mangels Zahlung. AT t. 4l. Zur Ausübung des bei nicht erlangter Zahlung statthaften Regrestes gegen den Aussteller und die Indossanten ist erforderlich:...ist, und 2) dass sowohl diese Präsentation , als die Nichlerlangung der Zahlung durch einen rechtzeitig darüber aufgenommenen Protest dargethan wird. —... | |
| |