Zeitschrift des mitteleuropäischen Motorwagen-Vereins, Volume 16

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Popular passages

Page 382 - Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Page 382 - Die Fortpflanzung der Entzündung in einem explosiven Gasgemisch erfolgt teils durch Wärmeleitung auf dem Wege der langsamen Verbrennung, teils rein hydrodynamisch durch Selbstzündung infolge der Fortpflanzung des Druckes sehr kräftiger Kompressionswellen (Berthelots Explosionswelle).
Page 382 - Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein Mensch getötet oder körperlich verletzt wird, so haftet der Betriebsunternehmer für den dadurch entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Getöteten oder Verletzten verursacht ist.
Page 382 - Besitzer ungerechtfertigtevweise schwer belasten und das Unwesen der „Wildlinge" begünstigen würde; 7. weil die durch das geplante Gesetz in Aussicht genommenen Umlagen die Verbreitung der Motorfahrzeuge ' vollständig hemmen und dadurch unserer einporblübenden Industrie, die bisher viele Geld- und Arbeitsopfer bringen musste, den Lebensfaden wieder abschneiden würde.
Page 382 - Besit/er von Kraftfahrzeugen nicht zutreffen; 2. weil in technischer Beziehung die Kraftfahrzeuge mit ihrer leichten Lenkbarkeit und ihren Bremsvorrichtungen nicht in Vergleich gezogen werden können zu den an das Schienengeleise gebundenen Eisen- und Strasscinbahnen; 'Л.
Page 382 - Frage: Empfiehlt sich und in welchem Umfange die Ausdehnung der Haftpflicht auf Fahrzeuge, welche unabhängig von Schienensträngen auf öffentlichen Straßen durch elementare Kraft bewegt werden?
Page 382 - Kingiiederung derselben in den öffentlichen Verkehr als anerkannt unentbehrliches Verkehrsmittel. Zur Förderung dieses Fortschrittes erscheinen die Durchführung einer einheitlichen Verkehrsordnung für Kraftwagen in allen deutschen Bundesstaaten, die Aufstellung weitgehender Ansprüche an die technische...
Page 382 - Die Berufung auf einen unabwendbaren Zufall ist ausgeschlossen, wenn die schädigende Ereignung auf die Beschaffenheit des Fahrzeuges, auf Versagen oder Mängel seiner Funktionen oder endlich auf die vorschrifts- oder sachwidrige Führung oder Behandlung des Fahrzeuges zurückzuführen ist.
Page 382 - Im Jahre 1903 schätzte man die Zahl der Arbeiter in den Industriestätten, die sich mit der Herstellung von mechanisch bewegten Fahrzeugen...
Page 382 - Der in München am 17. August 1905 tagende Deutsche Automobiltag erblickt in der beabsichtigten Ausdehnung der für die Eisen- und...

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