"Just-in-Time"-Leistungen und ihre vertragliche Absicherung

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GRIN Verlag, 2007 - Law - 216 pages
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Betriebswirtschafliches-Rechtwissenschaftliches Seminar, 163 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Seminararbeit befasst sich im ersten Teil mit den wirtschaftlichen Grundzügen der Just-in-Time Philosophie. Hieran knüpft sich im zweiten Teil dessen rechtliche Einordnung an, um anschließend im dritten Teil die vertraglichen Absicherungsmöglichkeiten solcher Leistungen anhand ausgewählter Problemfelder darzustellen. Im vierten Teil der Arbeit wird sodann auf den Rechtscharakter und die Rechtsprobleme eines JIT-Zuliefernetzwerkes eingegangen. , Abstract: Einleitung Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Märkte und der sich damit ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kommt es in der Wirtschaft zu immer intensiveren Kooperationsformen zwischen einzelnen Unternehmen, um so mittels der Arbeitsteilung Kosten einzusparen und wettbewerbsfähig bleiben zu können. Diese neuen Kooperationsformen lassen sich juristisch jedoch nicht immer mit traditionellen bilateralen Vertragstypen erklären. Im Rahmen dieser Seminararbeit soll daher untersucht werden, inwieweit das Zivilrecht gerade auf "Just-in-Time" - Leistungen als Sinnbild einer engen wirtschaftlichen Kooperationsform noch ohne weiteres Anwendung finden kann. So wird in Teil 1 dieser Arbeit eine Einführung in die "Just-in-Time" - Philosophie erfolgen, um so die wirtschaftliche Ausgangslage zu skizzieren. Im Anschluss findet sich in Teil 2 sodann eine rechtliche Einordnung von "Just-in-Time" - Leistungen, an welchen der dritte Teil anknüpft und die rechtliche Absicherung solcher Leistungen näher beleuchtet. Abschließend wird in Teil 4 überdies der Rechtscharakter eines Just-in-Time Zuliefernetzwerkes untersucht und die sich daraus resultierenden Rechtsprobleme dargestellt.
 

Contents

Section 1
3
Section 2
7
Section 3
8
Section 4
13
Section 5
21
Section 6
55
Section 7
79
Copyright

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Popular passages

Page 82 - Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken...
Page 43 - Bestimmung 1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder 2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Page 70 - ... unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt). (2) Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist. (3) Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ist nichtig, soweit der Eigentumsübergang davon abhängig gemacht wird, dass der Käufer Forderungen eines Dritten, insbesondere eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens, erfüllt.
Page 5 - JIT could be defined as: an approach to achieving excellence in a manufacturing company based on the continuing elimination of waste and consistent improvement in productivity. Waste is then defined as those activities that do not add value to the product. Traditionally manufacturing companies have lived by the creed "More is Better".
Page 45 - Titel für den Kauf von Waaren getroffenen Vorschriften gelten auch für den Kauf von Wertpapieren. (2) Sie finden auch Anwendung, wenn aus einem von dem Unternehmer zu beschaffenden Stoffe eine nicht vertretbare bewegliche Sache herzustellen ist.
Page 30 - Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden. Vertretbar ist dabei eine Sache, wenn sie sich von der anderen gleichen Art nicht durch ausgeprägte Individualisierungsmerkmale abhebt und daher ohne weiteres austauschbar ist.7 Als vertretbar sind mithin Geld, Wertpapiere, Waren aus Serienfertigung, Maschinen gewöhnlicher Art oder Wärmepumpen anzusehen.
Page 34 - Verträge liegt vor, wenn durch eine einseitige Vertragsgestaltung im Übermaß die persönliche oder geschäftliche Handlungsfreiheit...
Page 65 - Forderung immer so genügend bestimmt sein, daß es nur noch ihrer Entstehung bedarf, um die Übertragung mit der Entstehung der Forderung ohne weiteres und zweifelsfrei wirksam werden zu lassen.
Page 22 - Lassen sich Art und Umfang der vom Zulieferer partieweise herzustellenden Einzelteile sowie die Zeitpunkte der verschiedenen Sendungen und die Preise bereits bei...
Page 65 - In vielen fällen ist der Käufer sowohl auf den Warenkredit der Lieferanten als auch auf den Geldkredit der Banken angewiesen. Der Lieferant sichert sich durch den verlängerten EV, die Bank...

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