Die Lebensversicherung unter besonderer Beruckichtigung ihrer rechtlichen Beziehungen zum Erbrecht nach dem schweizerischen Zivilgesetzbuch und dem Bundesgesetz uber den VersicherungsvertragUniversitat Zurich., 1929 - 129 pages |
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... Nachkommen einer bestimmten Person zu verstehen sind . " ) Stiefkinder einer Per- son sind indessen weder deren Nachkommen , noch haben sie im Verhältnis zu ihr ein Erbrecht . " ) Nach Art ... erbberechtigte Nachkommen einer Person als 85.
... Nachkommen einer bestimmten Person zu verstehen sind . " ) Stiefkinder einer Per- son sind indessen weder deren Nachkommen , noch haben sie im Verhältnis zu ihr ein Erbrecht . " ) Nach Art ... erbberechtigte Nachkommen einer Person als 85.
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Friedr. Karl Rüegger. „ Kind “ , alle erbberechtigte Nachkommen einer Person als Be- günstigte in Frage kommen . Diese Regelung ist eine Schutz- norm im Dienste der Familienfürsorge . Grundsätzlich ist das Recht des Begünstigten , da es ...
Friedr. Karl Rüegger. „ Kind “ , alle erbberechtigte Nachkommen einer Person als Be- günstigte in Frage kommen . Diese Regelung ist eine Schutz- norm im Dienste der Familienfürsorge . Grundsätzlich ist das Recht des Begünstigten , da es ...
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... erbberechtigte Nachkommen , ein Ehegatte , Eltern , Großeltern oder Geschwister als Begünstigte in Frage kommen . ( Art . 85 VVG ) . In gerechter Abwägung der Interessen der Familie und derjenigen der Gläubiger des Erblassers sollen nur ...
... erbberechtigte Nachkommen , ein Ehegatte , Eltern , Großeltern oder Geschwister als Begünstigte in Frage kommen . ( Art . 85 VVG ) . In gerechter Abwägung der Interessen der Familie und derjenigen der Gläubiger des Erblassers sollen nur ...
Contents
ABSCHNITT | 13 |
Die Prämienreserve Deckungskapital | 21 |
B Verpfändung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungs | 27 |
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Common terms and phrases
Abschluß Ansicht Anspruch Beck Begün begünstigten Dritten Begünstigungsklausel Bestimmung beträgt bezüglich Bezugsberechtigten Brühlmann Bühler disponible Quote Ehefrau ehelichen Ehrenberg Eintritt des Versicherungsfalles Enterbten erbberechtigte Nachkommen Erben des Versicherungsnehmers Erblasser hinterläßt Erbrecht Erbunwürdigkeit erhalten errichtete Begünstigung Errichtung Escher Fall fällt Familienfürsorge fiduziarischen gemäß Art gesetzlichen Gläubiger Gössmann günstigten Hagen Herabsetzung Herabsetzungsklage hierzu Indossament Kinder Klausel Klausel,,zugunsten Komm König Kullmann läßt Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Lederle letzterer lich mittelst der Begünstigungsklausel muß Nachlaß Nachlaßgläubiger Negoziabilität Ostertag Personen Pfändung Pflichtteil Police Prämien Prämienreserve Prämienzahlung Quote des Erblassers Recht des Begünstigten Rechtsgeschäft Rechtsstellung resp Roelli Rossel Rückkauf Rückkaufswert der Versicherung rungsnehmer rungssumme sicherungsanspruches sicherungsnehmers sicherungssumme sicherungsvertrag somit stigten Testament Tode des Versicherungsnehmers Tuor überlebenden Ehegatten überschuldeten unentgeltlich unserer Arbeit unseres Erachtens Verfügung von Todes Verlustscheine Verpfändung Versi Versiche Versicherungsanspruch versicherungsrechtlichen Versicherungssumme Versicherungsverhältnisses Versicherungsvermächtnis Versicherungsvertrag zugunsten Dritter Vertrag zugunsten Dritter Widerruf Wille des Versicherungsnehmers Zedenten Zeitschrift Zession Zessionar Ziff Zuwendung