Die Lebensversicherung unter besonderer Beruckichtigung ihrer rechtlichen Beziehungen zum Erbrecht nach dem schweizerischen Zivilgesetzbuch und dem Bundesgesetz uber den VersicherungsvertragUniversitat Zurich., 1929 - 129 pages |
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... rungsnehmers Begünstigte , so unterliegt , vorbehältlich allfälli- ger Pfandrechte , weder der Versicherungsanspruch des Begün ... rungsnehmer das Verfügungsrecht über seinen Versicherungs- anspruch zu schmälern , ein ausgezeichnetes ...
... rungsnehmers Begünstigte , so unterliegt , vorbehältlich allfälli- ger Pfandrechte , weder der Versicherungsanspruch des Begün ... rungsnehmer das Verfügungsrecht über seinen Versicherungs- anspruch zu schmälern , ein ausgezeichnetes ...
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... rungsnehmers , indem durch den Verzicht auf den Widerruf der Begünstigung der durch sie begründete Versicherungsanspruch ... rungsnehmer und Begünstigtem , vom Wortlaut der Verzicht- erklärung oder vom Charakter des zur unwiderruflichen ...
... rungsnehmers , indem durch den Verzicht auf den Widerruf der Begünstigung der durch sie begründete Versicherungsanspruch ... rungsnehmer und Begünstigtem , vom Wortlaut der Verzicht- erklärung oder vom Charakter des zur unwiderruflichen ...
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... rungsnehmer nicht , so fällt die Begünstigung mangels anderer Abrede , oder wenn aus den besonderen UmständenR ) nicht das Gegenteil zu vermuten ist , dahin . Das Recht des Begünstigten ist somit auch hier , trotz Verzicht auf den ...
... rungsnehmer nicht , so fällt die Begünstigung mangels anderer Abrede , oder wenn aus den besonderen UmständenR ) nicht das Gegenteil zu vermuten ist , dahin . Das Recht des Begünstigten ist somit auch hier , trotz Verzicht auf den ...
Contents
ABSCHNITT | 13 |
Die Prämienreserve Deckungskapital | 21 |
B Verpfändung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungs | 27 |
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Common terms and phrases
Abschluß Ansicht Anspruch Beck Begün begünstigten Dritten Begünstigungsklausel Bestimmung beträgt bezüglich Bezugsberechtigten Brühlmann Bühler disponible Quote Ehefrau ehelichen Ehrenberg Eintritt des Versicherungsfalles Enterbten erbberechtigte Nachkommen Erben des Versicherungsnehmers Erblasser hinterläßt Erbrecht Erbunwürdigkeit erhalten errichtete Begünstigung Errichtung Escher Fall fällt Familienfürsorge fiduziarischen gemäß Art gesetzlichen Gläubiger Gössmann günstigten Hagen Herabsetzung Herabsetzungsklage hierzu Indossament Kinder Klausel Klausel,,zugunsten Komm König Kullmann läßt Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Lederle letzterer lich mittelst der Begünstigungsklausel muß Nachlaß Nachlaßgläubiger Negoziabilität Ostertag Personen Pfändung Pflichtteil Police Prämien Prämienreserve Prämienzahlung Quote des Erblassers Recht des Begünstigten Rechtsgeschäft Rechtsstellung resp Roelli Rossel Rückkauf Rückkaufswert der Versicherung rungsnehmer rungssumme sicherungsanspruches sicherungsnehmers sicherungssumme sicherungsvertrag somit stigten Testament Tode des Versicherungsnehmers Tuor überlebenden Ehegatten überschuldeten unentgeltlich unserer Arbeit unseres Erachtens Verfügung von Todes Verlustscheine Verpfändung Versi Versiche Versicherungsanspruch versicherungsrechtlichen Versicherungssumme Versicherungsverhältnisses Versicherungsvermächtnis Versicherungsvertrag zugunsten Dritter Vertrag zugunsten Dritter Widerruf Wille des Versicherungsnehmers Zedenten Zeitschrift Zession Zessionar Ziff Zuwendung