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" Handelswerth, und in Ermangelung eines solchen der gemeine Werth, welchen Güter gleicher Beschaffenheit zur Zeit und am Orte der bedungenen Ablieferung gehabt haben würden, nach Abzug der in Folge des Verlustes etwa ersparten Zölle und Unkosten zum... "
Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handels- und ... - Page 321
1866
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Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss ..., Volume 60

1866 - 408 pages
...Abzug der in Folge des Verlustes etwa ersparten Zölle, Frachten und Unkosten, zum Grunde gelegt. 2) Zum Zwecke der Entschädigungs-Berechnung wird jedoch...auf dem Frachtbriefe an der dazu bestimmten Stelle deklarirt ist. dem vorliegenden Falle von der Appellatin anzurufen wäre, gleichwohl die Haftpflicht...
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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin

Potsdam (Regierungsbezirk) - Berlin (Germany) - 1862 - 692 pages
...ersparten Zölle, Frachten und Un^ losten, zum Grunde gelegt. 2. Zum Zwecke der Entschäbigungs- Berechnung wird jedoch der gemeine Handelswerth, beziehungsweise der gemeine Werth nicht höher als 20 Rthlr. pro Centner angenommen, insofern ein höherer Werth nicht ausdrücklich auf dem Frachtbriefe...
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Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss ..., Volume 61

1867 - 416 pages
...Verlustes der Werth eines Centners bei Fracht-Gütern nie höher als 20 Thlr. pro Centner angenommen werde, insofern ein höherer Werth nicht ausdrücklich auf dem Frachtbriefe an der dazu bestimmten Stelle deklarirt sei; daß mithin, da der qill»e5t. Frachtbrief die vorgeschriebene Werth-Deklaration nicht...
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Das handelsrecht: bd. Das transportgewerbe. 1880

Heinrich Thöl, Emil Uhles - Commercial law - 1880 - 280 pages
...Verlustes etwa ersparten Zölle und Unkosten zum Grunde gelegt, 2) Zum Zwecke der Vntschädigungsberechnung wird jedoch der gemeine Handelswerth, beziehungsweise der gemeine Werth nicht höher als 60 Mark pro 50 Kilogramm drutto angenommen, insofern ein höherer Werth nicht ausdrücklich auf der...
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Oesterreichische Justizgesetze: Bd. Allgemeine Wechselordnung ; Allgemeines ...

Austria - Law - 1882 - 578 pages
...würden, nach Abzug der in Folge des Verlustes etwa ersparten Zölle und Unkosten zum Grunde gelegt. 2. Zum Zwecke der Entschädigungsberechnung wird jedoch...beziehungsweise der gemeine Werth nicht höher als 30 Gulden Silber pro 50 Kilogramm Brutto angenommen, insofern ein höherer Worth nicht ausdrücklich...
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Das Betriebs-Reglement für die österreichisch-ungarischen Eisenbahnen und ...

Albert von Stephani - Railroads - 1883 - 150 pages
...würden, nach Abzug der in Folge des Verlustes etwa ersparteu Zölle und Unkosten, zum Grunde gelegt. 2. Zum Zwecke der Entschädigungsberechnung wird jedoch...beziehungsweise der gemeine Werth, nicht höher als 30 Gulden Silber per 50 Kilogramm Brutto angenommen, insoferne ein höherer Werth nicht ausdrücklich...
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Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands: Vom 11. Mai, 1874. In ...

Germany - Railroad law - 1886 - 298 pages
...würden. nach Abzug der in Folge des Verlustes etwa ersparten Zölle und Unkosten zum Grunde gelegt. 2. Zum Zwecke der Entschädigungsberechnung wird jedoch...beziehungsweise der gemeine Werth nicht höher als 60 Mark pro 50 Kilogramm drntto angenommen, insosern ein höherer Werth nicht ausdrücklich aus der...
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Die Verkehrsgeschichte der deutschen Eisenbahnen mit Einschluss der heutigen ...

Gust Riegels - Railroads - 1889 - 392 pages
...würden, nach Abzug der in Folge des Verlustes ctim ersparten Zölle und Unkosten zu Grunde gelegt. 2. Zum Zwecke der Entschädigungsberechnung wird jedoch...beziehungsweise der gemeine Werth nicht höher als W Mark für 50 Kilogramm brutto angenommen, insosern ein höherer Werth nicht ausdrücklich auf der...
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Kosten-Berechnungen für Bau-Ingenieure

Georg Osthoff - Cost - 1896 - 590 pages
...etwa ersparten Zölle und Unkosten zum Grunde gelegt. 2. Zum Zwecke der Entschädigungsberechtignng wird jedoch der gemeine Handelswerth, beziehungsweise der gemeine Werth nicht höher als 120 Mk. für 100 kg Brutto angenommen, insofern ein höherer Werth nicht ausdrücklich auf der Adress-...
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Central-blatt für das Deutsche Reich, Volume 2

Germany. Reichsministerium des Innern - Germany - 1874 - 476 pages
...würden, nach Abzug der in Folge des Verlustes etwa ersparten Zölle und Unkosten zum Grunde gelegt. 2. Zum Zwecke der Entschädigungsberechnung wird jedoch...beziehungsweise der gemeine Werth nicht höher als 60 Marl pro 50 Kilogramm di-utto angenommen, insofem ein höherer Werth nicht ausdrücklich auf der...
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