Der allgemeine Kündigungsschutz

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GRIN Verlag, Feb 19, 2005 - Law - 20 pages
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Arbeitsrecht, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Arbeitsvertragsrechts regelt das Kündigungsschutzrecht den Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Deren Rechtspositionen sind letztlich aus den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Vertragsfreiheit, der Berufsfreiheit, der Garantie des Eigentums und der Gleichheit entwickelt worden. Ziel des Kündigungsschutzrechts ist es, einen bestmöglichen Ausgleich zwischen diesen Interessen zu schaffen. Hierbei wird es maßgeblich durch die laufende Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt, welche sich um eine verfassungskonforme Auslegung der Generalklauseln des KSchG bemühen. Der Arbeitnehmer soll darauf vertrauen, sich seines einmal erworbenen Arbeitsplatzes insoweit sicher sein zu können, dass der Arbeitgeber ihm diesen nur unter gesetzlich normierten Voraussetzungen wieder entziehen kann. Er ist so gegen die Nachteile aus einer einseitigen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und den damit unmittelbar verbundenen materiellen und sozialen Folgen geschützt. Gesamtgesellschaftlich stellt der allgemeine Kündigungsschutz ein wichtiges Regulativ im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft dar, da Hindernisse für die willkürliche Entlassung von Arbeitnehmern geschaffen werden. Der Kündigungsschutz im weiteren Sinne erfasst hierbei alle Regelungen, welche die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses einschränken oder diese an einen Nachteilsausgleich knüpfen. So sind beispielsweise die Verlängerung gesetzlicher Fristen der Kündigung oder die Vorschriften über Massenentlassungen unter den Begriff des Kündigungsschutzes zu fassen, obwohl diese lediglich den Zeitpunkt der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses aufschieben und nicht die Rechtswirkung der Kündigung an sich berühren. Eine engere Definition soll hier solche Rechtsnormen umfassen, die die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Aussprache von wirksamen Kündigungen gegenüber den Arbeitnehmern einschränkt, die nicht bereits aufgrund spezieller Gesetze besonderen Schutz genießen. Diese sind vor allem im allgemeinen Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) normiert.

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