Oestreichs Staatsverfassung: vereinbart mit den zusammengezogenen bestehenden Gesetzen, zum Gebrauche der Staatsbeamten, Advokaten, Oekonomen, Obrigkeiten, Magistraten, Geistlichen, Bürger und Bauern, zum Unterrichte für angehende Geschäfftsmänner. Enthält das dritte Hauptstück der dritten Abtheilung, Volume 3Mößle, 1795 - 848 pages |
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2ten Abtheilung Aeltern Akademie Allgemeine Schulordnung Anleitung Ansehen befohlen besonders bestimmten Böhmen chen chirurgischen deutschen Schulen deutschen Sprache diejenigen dieß Direktor Dritter Band eigenen Ende erbländischen erhalten ersten Stunde fich find Fleiß foll Fortgang Gallizien Gegenstände geistlichen gelehret Gemeinden geschehen griechischen Sprache gröfferen Gymnasien halten Hauptschulen Hauptstück Hofdekret Instrukzion Iten Jahre Jugend Jünglinge Kandidaten Katecheten Katechismus Kenntniß Kinder Klaffe Klaſſe Kreisamte Lande Landesstelle laſſen lateinischen lateinischen Sprache Lehrart Lehrer Lehrgegenstände Lesen lich machen Majestät Methodenbuches Montage muß müſſen nåmlich nebst Normalschulen nöthig nothwendig öffentlichen ordentlich Orte Pfarrer Präfekte Profefforen Professor Prosektor Prüfung Rekreation Religion Schreiben Schu Schulgeld Schullehrer Schulmeister schwarze Buch seyn ſich ſie Sigung ſind ſoll sollen sowohl Sprache Stande Stipendien Stipendium Stück Studien Theile des Lesebuches theologischen Trivialschulen Uibung Universität Unterricht Unterrichtsgelde verordnet Verordnung Verzeichniß vorgeschriebenen Vorlesungen Vorschriften vorzüglich Wail Woche Wundärzte Zeugniß Zeugnisse zweiten Stunde Zweyte