Bibliographie über den vorentwurf zu einem schweizerischen strafgesetzbuch1898 - 64 pages |
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Bibliographie Über Den Vorentwurf Zu Einem Schweizerischen Strafgesetzbuch ... Albert Teichmann No preview available - 2017 |
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Common terms and phrases
Absatz Abschnitt Alimena Anstalt Antrag Antragsdelikt Arzt Ärztekommission 1906 ärztlichen Ausdruck beanstandet bedingte Verurteilung befürwortet begangen Begehung Behörde Bemerkungen 1903 besonders Bestimmung bestraft Brodtbeck Busse Cleric Commission vaudoise Darstellg Delikt deutschen Drohung Eingabe der Schweiz Einweisung empfiehlt Entlassung Entw Entwurf eodem Fahrlässigkeit Fall Fassung fordert Frauenvereine Freiheitsstrafe Gabuzzi Gautier Gefahr Gefängnis Gefängnisstrafe Geldstrafe gemeingefährlichen Gemeinsam zu Art Gericht Gesetz Gewerbeverein gewerbsmässige Unzucht Hafter hält Handlung Jahren Jugendlichen kantonalen Kantonen Kind Kuppelei lich Lilienthal Liszt Litschi Maier Minderjährigen Mittermaier namentlich Nebenstrafen Note Oberauditor öffentlichen pénal Person Polizeidepartement Progetto Prostitution Rapport Recht rechtswidrigen Repertorio Richter Rolin Rückfall Schauensee Schutz Schutzalters schweizerischen Strafgesetzbuches schwere sichernde Massnahme Sittlichkeitsdelikte soll sollte Spira stellen Stooss strafbar Strafe straflos Strafrecht Streichung StrGB suisse Tatbestand Täter Teil Thormann Trinkerheilanstalt Unzucht Verbrechen Verein zürcherischer Rechtsanwälte Vergehen Vergleich Verjährung Verletzung vermindert Zurechnungsfähigen Verurteilten Verwahrung Volkseingabe Vorentwurf vorgesehen vorsätzlich Vorschlag wissentlich Worte wünscht Ziff Zuchthaus Zürcher Zurechnungsfähigkeit
Popular passages
Page 93 - Eigenschaften eintritt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
Page 138 - Geschlechts (homosexuelle wie heterosexuelle) nur dann zu bestrafen sind, wenn sie unter Anwendung von Gewalt, wenn sie an Personen unter 16 Jahren, oder wenn sie in einer „öffentliches Aergernis" erregenden Weise (dh verstossend gegen den § 183 d.
Page 114 - Wer in betrügerischer Absicht auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, um auf den Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Wertpapieren einzuwirken, wird mit Gefängnis und zugleich mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft.
Page 28 - Weise von sich oder einem andern abwehrt, übt das Recht der Notwehr aus. Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr, so mildert der Richter die Strafe nach freiem Ermessen (Art. 50) ; hat er in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung gehandelt, so bleibt er straflos.
Page 41 - Wer eine wegen jugendlichen Alters, Gebrechlichkeit oder Krankheit hülflose Person aussetzt 14 ) oder wer eine solche Person, wenn dieselbe unter seiner Obhut...
Page 73 - La prescrizione decorre, per i reati consumati, dal giorno della loro consumazione; per i reati tentati o mancati, dal giorno in cui fu commesso l'ultimo atto di esecuzione; per i reati continuati o permanenti, dal giorno in cui ne cessò la continuazione o la permanenza.
Page 82 - Der § 211 findet keine Anwendung auf die mit Überlegung erfolgte Tötung des zur Geburt stehenden Kindes, wenn sie zur Abwendung von Gefahr für Leben und Gesundheit der Kreißenden durch einen approbierten Arzt erfolgt.
Page 174 - Beamter,3 welcher für eine in sein Amt einschlagende, an sich nicht pflichtwidrige Handlung Geschenke oder andere Vorteile annimmt, fordert oder sich versprechen läßt, wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.4 § 3326 [Schwere passive Bestechung] (1) Ein Beamter, welcher für eine Handlung, die eine Verletzung einer Amts...
Page 44 - Altsführung der Tat, zu der angestiftet wurde, so tritt Strafe nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen ein ; es ist jedoch zu wünschen, dass eine solche Bestimmung in Ansehung aller schwereren Verbrechen getroffen u'rrdr.
Page 51 - Begeht jemand ein Verbrechen gegen Leib und Leben, gegen das Vermögen, gegen die geschlechtliche Sittlichkeit, gegen die gemeine Sicherheit von Menschen und Eigentum, oder gegen die -Sicherheit des Handels- und Geschäftsverkehrs, der wegen solcher Verbrechen schon viele Freiheitsstrafen erstanden hat, und sind zur Zeit der Begehung des Verbrechens noch nicht drei Jahre abgelaufen, seit er die letzte dieser Freiheitsstrafen erstanden hat, so erkennt das Gericht, anstatt der angedrohten Freiheitsstrafe...