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2) Daß der Landtag hierauf sich begnüge, blos einen allenfalls aus 16 Gliedern bestehen. den Ausschuß der mit der Regierung (neben Behandlung des ordentlichen Postulats) jene Gegenstände bis zum endlichen Abschlusse vorberei tet, anzuordnen, und nach dieser Arbeit eins. weilen auseinander zu gehen.

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3) Daß der allgemeine Landtag erst dann wieder berufen werde, wenn eben diese Vorbereitungen zum definitiven Abschlusse reif sind, und demselben gleichsam zur lezten Prüfung und Genehmigung, in so weit selbe ihm zufómmt, vorgelegt werden können.

Ich weis gar wohl, welche Bedenklichkeiten, oder Einwendungen dagegen erhoben werden können. Man kann z. B. vor allem den Zweifel aufwerfen, ob der versammelte Landtag sich so leicht zur Anordnung jenes Ausschusses verstehen werde, und ob er nicht vielmehr immer versammelt bleiben wolle. Doch darüber ist mir wahrlich gar nicht bange. Denn, wenn auch, obgleich ich es sehr gerne vorausseße, die Mehrheit der Landstände nicht aus den schön berühr

ten Motiven hiezu geneigt seyn sollte, so wird fie doch kaum denen widerstehen, die nebenher noch durch ihren Beutel zu ihren Köpfen sprechen. Die Landstände genießen während des Landtages keine Entschädigung, oder Diåten; fie müssen auf eigene Rechnung leben. Wer wird aber Lust haben, dieß in einer Hauptstadt, wo eben durch die Concurrenz, die durch den Landtag entstehen muß, Lebensmittel und Wohnungen in ihrem Preise steigen werden, ein ganzes Jahr, vielleicht zwei Jahre lang zu thun? Und dieß würde doch unfehlbar ihr Loos seyn; denn so lange allerwenigstens würde der Landtag sicher dauern, wenn er auch über das, was geschehen muß, nur allgemeine Fundamente oder Bestim, mungen festseßen, und die Berichtigung des Details gewisser Materien den zukünftigen interimistischen Ausschüssen überlassen wollte. Diese Gründe, begleitet mit dem ernsten Willen der Regierung, nur auf diesem Wege zum Ziele zu trachten, werden die befragliche Maaßregel um so mehr bewirken, als sie nicht einmal neu, sondern den ålteren Landtagen mit jenen Modifikationen, die andere Zeiten, und andere Umstände geboten, schon bekannt gewesen ist.

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Eine andere Frage ist, ob in den anzuordnenden Ausschuß solche Männer werden gewählet werden, wie man des allgemeinen Besten wegen wünschen muß. Allein während Sie,

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mein werthester Freund! mir wenigstens die Möglichkeit, unter, allen Landständen 16. ein. sichtsvolle und rechtschaffene Männer zu finden, zugeben werden, werde ich es meinerseits sogar höchst wahrscheinlich, ja gewiß halten, daß die Wahl des Landtages im Ganzen nicht unglück. lich ausfallen werde. Alle Landstånde müssen überzeugt seyn, daß, wenn der groffe Zweck erreicht werden soll, Männer nöthig seyen, die mit Einsicht, Muth, und Patriotism ei. nen richtigen Tact für den Zeitgeist verbinden, und daß diesen Eigenschaften alle Rücksichten auf Alter, hierarchische Vorzüge, Anzahl der Ahnen, Größe der Besißungen, be gleitete Aemter, oder andere Pråtensionen weichen müssen. Die Mehrheit derselben wenig, stens muß überzeugt seyn, daß alle diejenigen, welche dem Stromme der Zeiten entgegen arbeis ten, alles beim alten lassen, oder die Verfas fung wohl gar um zwei Jahrhunderte zurückfüh. ren möchten, die Baierische Landschaft nur mit

Schande

Schande bedecken, der Sache der Stände, wie der Sache des Volkes mehr schaden als nüßen, und dem Hofe einen Sieg erleichtern würden, den er jezt vielleicht nicht einmal zu wünschen was get. Meine Erwartung wird übrigens um so weniger getäuscht werden, wenn die Regierung. dabei diejenigen Maaßregeln nicht vernachläßiget, die ihr zukommen. Es war ein Beweis der Lauterkeit ihrer Grundsäße, und zugleich ihrer Sorge, den ersten Landesstellen, gute Vorstånde zu geben, als sie vor einiger Zeit, nicht auf Instanz der landschaftlichen Verordnung, was natürlich und consequent gewesen wäre, sondern aus eigenem Antriebe erklärte, daß die Präfidentenstellen der Landescollegien mit jener eines landschaftlichen Verordneten incompatibel seyen. Aber es würde unnöthige und schädliche Ueber, treibung seyn, wenn sie nicht gestatten wollte, daß in den Ausschuß, wovon die Rede ist, auch derlei Präsidenten, oder Collegialråthe, wenn sie begüterte Landstände find, gewählet werden könn, ten. Die Verschiedenheit der Gründe für die Verschiedenheit der beiden Fälle leuchtet von selbst ein; und die Vortheile der Wahlfähigkeit solcher Stände können eben so wenig verkannt werden.

Das

Das zweite Mittel, wodurch die Regierung we nigstens mittelbar zu jenem Behufe beitragen kann, ist eine dem Landtage vorhergehende Be stimmung der Art und Weise, wie in Städten und Märkten die Deputirten für den Landtag ernaunt oder gewählet werden sollen; ́und dieß ist meines Erachtens um so nothwendiger, als die Regierung und das Land in jedem Falle vorzuglich doch nur von den zwei weltlichen Klassen der Landstånde diejenigen Grundsäße und Ansichten über die vorkommenden Gegenstånde erwarten müssen, die den Forderungen der allgemeinen Wohlfahrt entsprechen, und zu wohlthätigen Refultaten führen können. Ich habe alle Achtung für unsere Herren Prälaten und Pröbste; und ich weis gar wohl, daß es unter ihnen Männer giebt, die mit Kenntnissen eine liberale Denkungsart und Aufklärung verbinden. Allein im

Ganzen genommen sind sie doch mit den weltlichen Angelegenheiten, und mit den Bedürfnissen des Landes zu wenig vertraut, haben noch immer eine mit dem Interesse der übrigen Staatsglieder zu sehr collidirende Tendenz, und legen -in' die ungeschmålerte Existenz, und in den Zweck der Klöster noch immer eine Wichtigkeit,

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