Familien- und Erbrecht im württembergischen Landrecht von 1555, unter besonderer Berücksichtigung des älteren württembergischen Rechts |
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Contents
Vorbemerkungen | 1 |
Die Entstehungsgeschichte des Landrechts | 14 |
ZWEITER TEIL | 20 |
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Common terms and phrases
allgemeine Gütergemeinschaft alten Recht älteren württembergischen Recht Amtsorte anndern Artikel Aszendenten Auflösung Ausdruck Auth Baldus Bartolus Bedeutung beerbter beiden Beisitz des überlebenden beschränkt besondere Bottwar Brackenheim Coing daher deutschen Recht Dorfrecht Ehegemecht Ehegüterrecht ehelichen Vermögens Einkindschaft Erbeinsetzung Erben Erbfolge Erblassers Erbrecht Erbschaft Erbteile erbten Erbverträge Errungenschaft Errungenschaftsgemeinschaft erstehelichen Kinder ersten Fahrnis Fall Fallrecht Freiburger Stadtrecht gemeinen Recht Gemeinschaft Gericht Gesamthandseigentum Gesamthandsgemeinschaft Geschwister Glosse Grund Grundsatz Grundteilrecht guet güetter Güglingen Gütergemeinschaft güterrechtlichen Heusler Hübner Illaten Imola Inst Intestaterbfolge Intestaterbrecht Kodizill konnte Landrecht letztwilligen Verfügungen lich Liegenschaften Möckmühl mußte Neuenstadt Ortsrechte peculium Pflichtteil Privatrecht Quellen Regelung Reyscher römischen Recht Satz schaft Schenkungen Schorndorf Schulden Sichard Siehe oben sollich Sondergut Stadtrecht stand Teil Teilrecht Teilung Testament Testator Testierfähigkeit Testierfreiheit Text zu Anm Tod des Überlebenden überlebenden Ehegatten unbeerbter unnd unterschieden Unwirksamkeit Verfangenschaft Verhältnisse Vermächtnisses verschiedenen Verträge Verwandten vnnd Wächter Weinsberg Wiederverheiratung Windscheid zweiten Ehegatten