Familien- und Erbrecht im württembergischen Landrecht von 1555, unter besonderer Berücksichtigung des älteren württembergischen Rechts |
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Vorwort V | 5 |
ERSTER TEIL | 5 |
Die Entstehungsgeschichte des Landrechts | 14 |
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allgemeine Gütergemeinschaft älteren württembergischen Recht anndern Artikel Aszendenten Auflösung Ausdruck Auth Baldus beerbter beschränkte Gütergemeinschaft besondere bestanden Bestimmungen Bottwar Brackenheim Coing daher deß deutschen Recht Dorfrecht Ehegemecht Ehegüterrecht eheliche Vermögen Einfluß Einkindschaft Erbeinsetzung Erben Erbfolge Erblassers Erbrecht Erbschaft Erbteile erbten Erbverträge Errungenschaft Errungenschaftsgemeinschaft erstehelichen Kinder Fahrnis Fall Fallrecht Freiburger Stadtrecht gemeinen Recht Gemeinschaft Gericht gesamte Gesamthandseigentum Gesamthandsgemeinschaft Geschwister Glosse Grundsatz Grundteilrecht güetter Güglingen Gütergemeinschaft güterrechtlichen heißt Heusler Hübner Illaten Imola Inst Intestaterbfolge Intestaterbrecht konnte Landrecht läßt letztwilligen Verfügungen lich Liegenschaften muß mußte Nachlaß Neuenstadt Ortsrechte peculium Pflichtteil Privatrecht Regelung reinen Verfangenschaftsrecht Reyscher römischen Recht Satz schaft Schenkungen schließlich Schluß Schorndorf Schröder Schulden Sichard Siehe oben Sondergut Stadtrecht stand Teil Teilrecht Teilung Testament Testator Testierfähigkeit Testierfreiheit Text zu Anm Tod des Überlebenden Tübinger überlebenden Ehegatten unbeerbter unnd unterschieden Vaters Verfangenschaft Verhältnisse verschiedenen verstorbenen Ehegatten Verträge vnnd Wächter Weinsberg Windscheid württembergischen zweitehelichen Kinder zweiten Ehegatten