Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, Volume 18H. Laupp'sche Buchhandlung, 1903 - Social sciences |
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agrarischen allgemeinen Angestellten Ansiedlungsreform Arbeitgeber Arbeitsbedingungen Arbeitseinstellung Arbeitsvertrag Arbeitszeit Archiv für soz aufser Ausstände Bedeutung Behörden Bericht Berufe beschäftigt besonders Bestimmungen Betriebe Bevölkerung bezw Bund der Landwirte Bundesrat dafs darf daſs Dekrete Deutsche Volkspartei Deutschen Reich Deutschland einzelnen England Entlassung Entwicklung Entwurf Erfolg ersten Fabrik Fabrikgesetz Fällen Forderungen Frage Frauen freisinnige Vereinigung freisinnige Volkspartei gebrannten geistigen Getränken Gemeinden Gesetzes betr Gesetzgebung Gewerbe Gewerbegerichte Gewerbeordnung Gewerkvereine giebt gleichen grofsen Grund Handel heute hohen Industrie industriellen Jahre Kanton Kinder kleinen Koalitionsfreiheit Koalitionsrecht könnte Land Landarbeiter Landflucht ländlichen Landwirte Landwirtschaft letzten lichen Löhne Mark Millionen möglich mufs muſs müssen öffentlichen Organisation Parteien Personen Proz Recht Schnitzwaren soll sollte sowie soziale Sozialpolitik Staat Stadt städtischen stark Statistik strikenden Arbeitern Strikes Stunden Tarife Teil Thätigkeit Thatsache Ueber unserer Unternehmer Vereinigung Verhältnisse verschiedenen viel Vorschriften Wahlkreise Weise Welfen weniger wirtschaftlichen wohl Wohnungs Wortlaut des Gesetzes XVIII Zahl Zahnärzte Zähne Zahnpflege Zustand
Popular passages
Page 466 - Wer andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzung oder durch Verrufserklärung bestimmt oder zu bestimmen versucht, an solchen Verabredungen (§ 152) teilzunehmen, oder ihnen Folge zu leisten, oder andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt.
Page 157 - Rhein etc. etc. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt : Art. 1.
Page 468 - Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Gewerbetreibende, gewerbliche Gehilfen, Gesellen oder Fabrikarbeiter wegen Verabredungen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittels Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter werden aufgehoben.
Page 467 - Gesellen oder Fabrikarbeiter wegen Verabredungen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittelst Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter, werden aufgehoben. Jedem Teilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus letzteren weder Klage noch Einrede statt.
Page 150 - ... Tagesstunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends den Wohnungspflegern innerhalb ihres Bezirks, sowie den Mitgliedern der Behörde für Wohnungspflege, allein oder mit den von der Behörde oder der Kreisversammlung hinzugezogenen Sachverständigen, nach Vorlegung ihrer Legitimation der Zutritt zu den Privatgrundstücken, den Gebäuden und Wohnungen zu gewähren; auch ist ihnen auf Befragen Auskunft zu ertheilen, wo und soweit es zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten nöthig ist.
Page 467 - Wirtschaftsarbeiten bestellten Personen und solchen Dienstleuten, welche gegen Gewährung einer Wohnung in den ihm gehörigen oder auf dem Gute befindlichen Gebäuden und gegen einen im voraus bestimmten Lohn behufs der Bewirtschaftung angenommen sind...
Page 465 - Verabredungen unter Gewerbetreibenden, welche darauf gerichtet sind, ihre Gehilfen, Gesellen oder Arbeiter zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen, daß sie die Arbeit einstellen, oder die ihren Anforderungen nicht nachgebenden Gehilfen, Gesellen oder Arbeiter entlassen oder zurückweisen, sind nichtig. Verabredungen unter Gehilfen, Gesellen oder Fabrikarbeitern, welche darauf gerichtet sind, Gewerbetreibende dadurch zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen zu bestimmen,...
Page 24 - Der Bund ist befugt, einheitliche Bestimmungen über die Verwendung von Kindern in den Fabriken und über die Dauer der Arbeit erwachsener Personen in denselben aufzustellen. Ebenso ist er berechtigt, Vorschriften zum Schutze der Arbeiter gegen einen die Gesundheit und Sicherheit gefährdenden Gewerbebetrieb zu erlassen.
Page 150 - Allgemeine Bestimmungen für Wohnungen. 1. Alle Wohnungen müssen in ausreichender Weise durch Tageslicht erhellt und mit Vorrichtungen zur Zuführung frischer Luft versehen sein. 2. Schlafräume, welche an...
Page 462 - Gesellen oder Fabrikarbeiter, welche entweder die Gewerbetreibenden selbst oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie die Einstellung der Arbeit oder die Verhinderung derselben bei einzelnen oder mehreren Gewerbetreibenden verabreden oder zu einer solchen Verabredung andere auffordern, sollen mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft werden.