Österreichisches Staatswörterbuch: Handbuch des gesamten österreichischen öffentlichen Rechtes, Volume 1

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Ernst Mischler, Josef Ulbrich
A. Hölder, 1905 - Administrative law
 

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Common terms and phrases

Popular passages

Page 164 - Schiffsmann : wenn er die Reise nicht antritt, bis zur Einstellung des Dienstes; wenn er die Reise antritt und mit dem Schiffe zurückkehrt, bis zur Beendigung der Rückreise; wenn er während der Reise am Lande zurückgelassen werden...
Page 237 - Personen, deren Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsvertrag im Voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist...
Page 56 - Untertänigkeits und Hörigkeitsverband ist für immer aufgehoben. Jede aus dem Titel des geteilten Eigentums auf Liegenschaften haftende Schuldigkeit oder Leistung ist ablösbar, und es darf in Zukunft keine Liegenschaft mit einer derartigen unablösbaren Leistung belastet werden.
Page 272 - Vertrauensmann), welcher dieselbe vorgenommen hat, dem Entschädigungsberechtigten einen schriftlichen Bescheid zu ertheilen, aus welchem die Höhe der Entschädigung und die Art ihrer Berechnung zu ersehen ist. Bei Entschädigungen für erwerbsunfähig gewordene Verletzte ist namentlich anzugeben, in welchem Maasse die Erwerbsunfähigkeit angenommen worden ist.
Page 261 - Benützung von Maschinen als Hilfsmittel und die Anwendung eines arbeitsteiligen Verfahrens die Regel bildet, und bei denen eine Unterscheidung von den handwerksmässig betriebenen Produktionsgewerben auch durch die Persönlichkeit des zwar das Unternehmen leitenden, jedoch an der manuellen Arbeitsleistung nicht teilnehmenden Gewerbsunternehmers , dann durch höhere Steuerleistung, durch Firmaprotokollierung u. dgl. eintritt«.
Page 170 - Die vertragschliefsenden Teile können eine besondere Übereinkunft treffen, dafs auf den Fall des entweder gar nicht oder nicht auf gehörige Art oder des zu spät erfüllten Versprechens anstatt des zu vergütenden Nachteiles ein bestimmter Geld- oder anderer Betrag entrichtet werden solle.
Page 258 - Von dieser Ersatzleistung wird die Unternehmung nur dann und nur in dem Masse befreit, als sie beweist, dass die Ereignung durch einen unabwendbaren Zufall (höhere Gewalt — vis major) oder durch eine unabwendbare Handlung einer dritten Person, deren Verschulden sie nicht zu vertreten hat, oder durch Verschulden des Beschädigten verursacht wurde.
Page 112 - Forschungen ihrer Mitglieder und durch Ermunterung und Unterstützung fremder Leistungen zu fördern, nützliche Kenntnisse und Erfahrungen durch Prüfung von Fortschritten und Entdeckungen sicher zu stellen, und durch Bekanntmachung lehrreicher Arbeiten möglichst zu verbreiten...
Page 188 - Durchführung einer der in dem §. 2 bezeichneten Verabredungen zu bewirken, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer an der Ausführung ihres freien Entschlusses, Arbeit zu geben oder zu nehmen, durch Mittel der Einschüchterung oder Gewalt hindert oder zu hindern versucht, ist, sofern seine Handlung nicht unter eine strengere Bestimmung des Strafgesetzes fällt, einer Uebertretung schuldig und von dem Gerichte mit Arrest von acht Tagen bis zu drei Monaten zu bestrafen.
Page 262 - Als Arbeiter, beziehungsweise als Betriebsbeamte im Sinne dieses Gesetzes sind auch Lehrlinge , Volontäre , Praktikanten und andere Personen anzusehen , welche wegen noch nicht beendeter Ausbildung keinen oder einen niedrigeren Arbeitsverdienst beziehen.

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