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" Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden, und es ist ihren Gliedern jede Wirksamkeit in Kirche und Schule untersagt. Dieses Verbot kann durch Bundesbeschluß auch auf andere geistliche... "
Schweizerisches Bundesrecht: Staatsrechtliche und verwaltungsrechtliche ... - Page 207
by Ludwig Rudolf Salis - 1903 - 844 pages
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Lehre vom modernen Staat, Volume 2

Johann Caspar Bluntschli - State, The - 1885 - 708 pages
...gutheisst oder — da auch in dieser Hinsicht es nicht s Schweizerische Bundesverf. von 1848, Art. 58: „Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten...dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden." [Die Bundesverfassung von 1874 hat dieses Verbot auf alle religiöse Orden ausgedehnt. Art. 52: „Die...
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Schweizerisches Bundersrecht: Staatsrechtliche und ..., Volume 2

Ludwig Rudolf Salis - 1892 - 666 pages
...NR zur Prüfung der Geschäftsführung des BR im Jahre 1879 (Ruchonnet) bemerkt hiezu in ihrem Bet'. vom 20. Mai 1880: Der Art. 58 der BV von 1848 bestimmte...ganz allgemein: «Der Orden der Jesuiten und die ihm afflliirten Gesellschaften dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden». Da aber in einigen...
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Die Bundesverfassungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12 ...

R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 51. Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften...dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden, und es ist ihren Gliedern jede Wirksamkeit in Kirche und Schule untersagt. Dieses Verbot kann durch...
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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Switzerland - Constitutional law - 1905 - 612 pages
...Danach scheidet sich denn die Darstellung des Artikels im einzelnen. II. Die Grundbestimmung, lautend: „Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten...dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden." In Auslegung dieser Bestimmung sind drei Punkte festzustellen. 1. Es handelt sich hier nur um den Orden...
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Kommentar der Schweiz. Bundesverfassung vom 29. Mai 1874

Walther Burckhardt - Constitutional law - 1905 - 932 pages
...Rede sein, ihn wieder aufzuheben. Er wurde nls Art. 58 in die BV von 1848 aufgenommen: « Der Ordeu der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden8). > ') Eidgen. Absch. 1847, I, 222. Die Anwendung dieses Grundsatzes gab Anlass zur Frage,...
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Das internationale Civilprozessrecht auf Grund der Theorie ..., Volume 3

Friedrich Meili - Civil procedure - 1906 - 624 pages
...Haufen werfen. Auf diesem Boden steht in gewisser Beziehung das schweizerische Eecht. Vgl. Art. 51 BV: Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften dürfen in keinem Teil der Schweiz Aufnahme rinden, und es ist ihren Gliedern jede Wirksamkeit in Kirche und Schule untersagt....
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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 (mit ...

Switzerland - 1908 - 70 pages
...Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 51. Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften...dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden, und es ist ihren Gliedern jede Wirksamkeit in Kirche und Schule untersagt. Dieses Verbot kann durch...
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Die Lehr- und Lernfreiheit: Versuch einer systematisch-historischen ...

Max Müller - Academic freedom - 1911 - 320 pages
...bezüglich der Jesuiten, wie die deutsche Reichsgesetzgebung. Art. 51 der Bundesverfassung 1874 lautet: «Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten...dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden, und es ist ihren Gliedern jede Wirksamkeit in Kirche und Schule untersagt.» Betreffend unsere Frage...
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Das schweizerische Bundesstaatsrecht: systematische Darstellung mit dem Text ...

Ulrich Lampert - Constitutional law - 1918 - 270 pages
...Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 51. Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften...dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden, und es ist ihren Gliedern jede Wirksamkeit in Kirche und Schule untersagt. Dieses Verbot kann durch...
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Der Jesuitenorden: eine Enzyklopädie aus den Quellen, Volume 2

Paul Graf von Hoensbroech - 1927 - 794 pages
...Jesuitenorden dauernd aus der Schweiz zu vertreiben. Artikel 5i der schweizerischen Bundesverfassung lautet: „Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten...dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden, und es ist ihren Gliedern jede Wirksamkeit in Kirche und Schule untersagt. Dieses Verbot kann durch...
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