Zeitschrift für deutsches recht und deutsche rechtswissenschaft. In verbindung mit vielen gelehrten hrsg. von dr. A.L. Reyscher [etc.]August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe O. Wigand, 1847 |
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Common terms and phrases
Abtretung Actien Actiengesellschaft Actienvereins Administrativbehörde allgemeinen Ansicht ausdrücklich Beklagter besondere bestimmt Betheiligung Beziehung blos bloß bürgerlichen chen christlichen daher deſſen deßhalb deutsches Recht dieſe dieß Donandt dritten Eichhorn Eigenthum Einfluß einzelnen Actionäre Erkenntniß erst Expropriation Fall finden Frage freilich ganze geduldeten Gefeße gemeinen gemeinen Rechts Genuß Gerichte Gesammtheit Geschäfte geseglichen Geſellſchaft Geseze Gewissensfreiheit Gewohnheit gleich Gohe Gohgericht großen Grund Grundsägen halten heißt Hoya indem Indossament Inhaber Insolvenz iſt Jahr juristische Person Kirche Kläger konnte Land Landgericht Landrecht laſſen läßt lich Mennoniten Mitglieder möglich muß müſſen mußte namentlich Natur neuen nöthig nothwendig Novation öffentlichen Pfändung Privatrecht Reallast rechtlich Rechtsgeschäfte Rechtssag Rechtssubject Religionsgesellschaft Religionsparteien Rentenkauf Richter römischen Rechts Sache Sachsenspiegel Schuß ſei ſein ſelbſt selbstständiges ſich ſie ſind soll ſondern Staat Städte Stande Statuten Theil Ueber unsere Unternehmung Urtheil Verbindlichkeiten vereinigten Landtage Vergl Verhältniß Verhältnisse Vermögen verpflichtet verschiedenen Vertrag viel Volkes Vorstand Wechsel Weise wirklich wohl Zweck
Popular passages
Page 171 - Das weltliche Regiment hat Gesetze, die sich nicht weiter strecken, denn über Leib und Gut, und was äußerlich ist auf Erden. Denn über die Seele kann und will Gott niemand lassen regieren, denn sich selbst allein.
Page 217 - Jede Kirchengesellschaft ist verpflichtet, ihren Mitgliedern Ehrfurcht gegen die Gottheit, Gehorsam gegen die Gesetze, Treue gegen den Staat, und sittlich gute Gesinnungen gegen ihre Mitbürger, einzuflößen.