Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, einschliesslich der ethnologischen Rechtsforschung, Volume 5Ferdinand Enke., 1884 - Commercial law |
Contents
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Common terms and phrases
Abu Hanifa Adoption ähnlich Ancient laws assebeh Begriff beiden bekannt besonders besteht bestimmt blos Blutrache Braut Bruder Descendenten Ehefrau Ehemann eigenen Eigenthumsrecht einzelnen Entwicklung Erben Erblasser Erbrecht Erbschaft Erklärung Erscheinungen erst ethno Exogamie Falle Familie Feld Feldgemeinschaft finden findet Frau Frauenkauf Frauenraub ganze Gatten Gemeineigenthum Gemeinschaft Gericht Gesb Geschichte Gesetze gewöhnlich grossen Grund Hanefiten Häuptlinge Haus historische Hütte Indianer indischen individuelle Eigenthum Institution Interesse Irokesen Islam Jägerbauern Jahre Jurisprudenz juristischen jus primae noctis Kabylen Kaufpreis Kazi Kinder konnte Koran Leben letzteren lich Malaien Mann Martius me'hr Menschen Monogamie moslemische Recht muss Musulman Mutter Mutterrecht Nachlass Natur Naturvölker neue nothwendig Ordal Personen Princip Rechtslehrer Rechtsphilosophie Sache schaft Scheidung Schiiten Schoolcraft Schuld Sclaven Sohn soll Stämmen Sunniten Theil Theilung thum Tochter Ueber unsere ursprünglich Vater Vaterrecht Verfasser vergleichende Rechtswissenschaft Verhältniss Vermögen Verordnungen verschiedenen Verwandten viel Völker vorhanden Vortheile Waitz Werth wieder Wissenschaft Wittwe Xuthos Zeitschr Zeitschrift für vergleichende
Popular passages
Page 71 - Also auch sollst du deinen Weinberg nicht genau lesen, noch die abgefallenen Beeren auflesen; sondern dem Armen und Fremdling sollst du es lassen ; denn Ich bin der HErr, euer GOtt.
Page 3 - A Dictionary of English Law, containing Definitions of the Technical Terms in Modern Use, and a Concise Statement of the Rules of Law affecting the principal Subjects, with Historical and Etymological Notes.
Page 291 - Ehebruches, sofern nicht mehr als sechs Monate verflossen sind, seitdem der beleidigte Theil davon Kenntniss erhielt;! b. wegen Nachstellung nach dem Leben, schwerer Misshandlungen oder tiefer Ehrenkränkungen; || c. wegen Verurtheilung zu einer entehrenden Strafe; d. wegen böswilliger Verlassung, wenn diese schon zwei Jahre angedauert hat und eine richterliche Aufforderung zur Rückkehr binnen sechs Monaten erfolglos geblieben ist; [| e. wegen Geisteskrankheit, wenn diese bereits drei Jahre angedauert...
Page 71 - Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weib. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus, Acker, Knecht, Magd, Ochsen, Esel, noch alles, was sein ist.
Page 9 - Blüthen in jeder Stufe der Entwicklung, aufspringende und geschlossene Knospen, Sprossen mit schwellenden Knoten, und schliesslich in den Achselhöhlen der Blätter neue Augen entdecken. So liegt, wenn er den allmähligen Uebergängen sorgsam nachgeht, der Lebenslauf der Pflanze völlig aufgeschlossen vor ihm da. Vergangenes, Gegenwärtiges und Künftiges folgt hier nicht nach, sondern neben einander.
Page 306 - Ehegatte den andern boshaft verlassen hat, und falls sein Aufenthaltsort unbekannt ist, auf öffentliche gerichtliche Vorladung innerhalb eines Jahres nicht erschienen ist...
Page 441 - Nee apud peregrinos fratrem sibi quisquam per adoptionem facere poterat; cum igitur, quod patrem tuum voluisse facere dicis, irritum sit...
Page 428 - Itaque non in cubiculo sed in templo, nee ante genialem torum sed ante pulvinar lovis optimi maximi adoptio peracta est, qua tandem non servitus nostra sed libertas et salus et securitas 2 fundabatur.
Page 363 - It is no crime in you if ye divorce your women ere you have yet touched them, or settled for them a settlement. But provide maintenance for them; the wealthy according to his power, and the straitened in circumstances according to his power, must provide, in reason ;—a duty this upon the kind. And if ye divorce them before ye have touched them, but have already settled for them a settlement ; the half of what ye have settled, unless they...
Page 405 - Ethnol. 1878, S. 402. 3) Soyaux, s. darüber Ausland 1879, S. 935. Es heisst in diesem Referat: „Bevor eine mannbare Jungfrau sich versprochen hat, wird sie, in lange Gewänder gehüllt, unter eigenthümlichen Tänzen und Gesängen von Dorf zu Dorf geführt und, unbeschadet ihrer künftigen Verehelichung, das jus primae noctis zum Verkauf ausgeboten: eine Rohheit, die mit dem sonstigen Schamgefühl der M-fioten in merkwürdigem Widerspruch steht. Wenn aber ein Mädchen mit der Wahl des Gatten,...