Zeitpunkt in den einzelnen Fällen berechnet worden sein mag, so wird er doch durchschnittlich in den Anfang des 18. Lebensjahres zu setzen sein Vormundschaft nach attischem Recht - Page 177 by Otto Schulthess - 1886 - 255 pages Full view - About this book
...Agraulos7)] vor dem versammelten Volke wehrhaft gemacht wurde8); und so verschieden auch dieser Zeitpvmct in den einzelnen Fällen berechnet worden sein mag,...so wird er doch durchschnittlich in den Anfang des achtzehnten Lebensjahres zu setzen sein9). Von dieser Zeit an war der junge Mann juristisch selbständig,...