| DR. FRIEDRICH H. VERING - 1872 - 970 pages
...Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt. Die zur Zeit bestehenden Niederlassungen sind binnen einer vom Bundesrathe zu bestimmenden Frist, welche sechs Monate nicht übersteigen darf, aufzulösen. §. 2*. Die Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Jesu oder der ihm verwandten... | |
| Nikolaus Siegfried - Church and state - 1882 - 566 pages
...Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt. Die zur Zeit bestehenden Niederlassungen sind binnen einer vom Bundesrathe zu bestimmenden Frist,...sechs Monate nicht übersteigen dars, auszulösen. 8 2. Die Ungehörigen des Ordens der Gesellschast Iesu oder der ihm verwandten Orden oder ordensähnlichen... | |
| Viktor Rintelen - 1908 - 396 pages
...Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt. Die zur Zeit bestehenden Niederlassungen sind binnen einer vom Bundesrathe zu bestimmenden Frist, welche sechs Monate nicht übersteigen darf, aufzulösen. § 2. Me Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Iesu oder der ihm ver» wandten... | |
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