| Frédéric Schoell - Europe - 1815 - 422 pages
...Art. i6. Die Verschiedenheit der christlichen Religions-Partheyen kann in den Leendern und Gebiethen des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genusse...der bürgerlichen und politischen Rechte begründen. Die Bundes - Versammlung wird in Berathung ziehen , wie auf eine mœglichst übereinstimmende .Weise... | |
| 1818 - 862 pages
...Völker bindendes Gesetz diese Gleichheit bestätigt, indem der 16te Artikel der Bundesatte besagt: «daß die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien in den Ländern und Gebieten des deutsche» Bundes keinen Unterschied in dem Genuß der bürgerlichen uud politischen Rechte begründen... | |
| Karl Andreas August MAERTENS, Carl Andreas August Märtens - Lutheran Church - 1830 - 400 pages
...kommen könnte, wiederholt, sondern die Religionsverhältniffe betreffend im 16. Artikel nur verordnet : „daß die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien...Gebieten des deutschen Bundes, keinen Unterschied im Genüsse dir bürgerlichen und politischen Rechte begründen solle" Daher jeder Religionspartei... | |
| Karl Heinrich L. Pölitz - 1846 - 588 pages
...Verschiedenheit der ehristlichen Religionsparteien kann in den Ländern und Gebieten des teutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte begründen." Auf den ersten Anblick scheint es, als seyen dabei bestimmte Religionsparteien vorausgefeyt, worunter... | |
| 1831 - 636 pages
...16. Art. der Deutschen Bundesakte. („Die Verschiedenheit der christlichen Religionspartheien kann in den Ländern und Gebieten des Deutschen Bundes...bürgerlichen und politischen Rechte begründen.") — Er bemerkt weiter, jedoch nur in der Kürze, dafs in den Theilen der Oesterreichischen Monarchie,... | |
| C. A. Roessler - 1834 - 470 pages
...bisherige Art fortgesetzt. Artikel 16. ^ie Verschiedenheit der christlichen Rcligionspartheyen kann in den Ländern, und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte begründen. Die Bundesversammlung wird in Berathung... | |
| History - 1835 - 632 pages
...nicht die Glaubenseinheit der Vorzeit wiederherstellen tonnte, so hat er doch durch die Stipulation, "daß die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien in den Ländern und Gebieten des Bundes keinen Unterschied in dem Genüsse der bürgerlichen und politischen Rechte machen soll," die... | |
| P. A. Pfizer - 1835 - 414 pages
...drei Instanzen bestehen. Nach Art, 1« soll die Verschiedenheit der christlichen Religionspartheien in den Ländern und Gebieten des Deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte begründen und die bürgerliche Verbesserung der Bekenner... | |
| Gottlob Benedict von Schirach, Wilhelm Benedict von Schirach - History - 1838 - 686 pages
...Einigung in den Worten sanctionirt haben: „die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien kann in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes...der bürgerlichen und politischen Rechte begründen" (Art. 16.) und dass es jetzt nur darauf ankommt ihm eine sociale und moralische Geltung zu verschaffen.... | |
| Hans Christoph von Gagern - 1838 - 70 pages
...enthalten den Commentar. Indem er sagt : „ Die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien „kann in den Ländern und Gebieten des deutschen „Bundes keinen Unterschied in dem Genuß der bür„ gerlichen und politischen Rechte begründen;" spricht er Christenthum, das wahre... | |
| |