Haftung des eintretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der GbR

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GRIN Verlag, Feb 20, 2003 - Law - 36 pages
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (FB Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Gesellschaftsrechtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Seitdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2001 die Gesellschaft bürgerlichen Rechts für rechtsfähig erklärt hat, stellen sich verschiedene Fragen im Umgang mit einer GbR. Besondere Relevanz im wirtschaftlichen Verkehr kommt dabei der Frage nach einer Haftung des eintretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der GbR zu. Soll der Gesellschafter tatsächlich für solche Schulden persönlich und akzessorisch mit seinem eigenen privaten Vermögen haften, auch wenn er die Schulden nicht (mit-)verursacht hat? Kann § 130 HGB auch für die GbR im Wege des Analogieschlusses herangezogen werden oder geht dies angesichts der Unterschiede zwischen einer OHG und einer GbR doch zu weit? Auf diese Fragen versucht das vorliegende Buch eine Antwort zu geben.
 

Contents

Gliederung I
1
c Das OLG München zur Akzessorietätstheorie 7
7
C Stellungnahme und kritische Würdigung der genannten Argumente 15
15

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Common terms and phrases

Ablehnung Akzessorietät Akzessorietätslehre Akzessorietätsprinzip Akzessorietätstheorie akzessorischen Gesellschafterhaftung akzessorischen Haftung akzessorischen Haftungsmodells Altschulden analoge Anwendung Analogieschluss Anerkennung der Rechtsfähigkeit Anwendung des 130 Argumente aufgrund Baumann Befürworter bejahen bestehende Beweislastumkehr Bezug BGB-Gesellschaft daher Darüberhinaus Doppelverpflichtungslehre Doppelverpflichtungstheorie eintretenden Gesellschafters Eintretenden-Haftung Eintritt enge systematische Zusammenhang Enthaftung Entscheidend Ergebnis Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV EWIV-VO Frage der Haftung Funktionabilität gerade Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschafterbestand Gesellschafters für Altverbindlichkeiten Gesellschafterstellung Gesellschafterwechsel Gesellschaftsschuld Gesellschaftsvermögen Gesellschaftsvertrag Gesetzes gesetzesimmanenten Gesetzestext gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung Gesetzgeber Gläubigerschutz grundsätzlich Grundsatzurteil Habersack Haftung der Gesellschafter Haftung des eintretenden Haftung entziehen Haftung gemäß Haftungsrisiken handelsrechtlichen Inanspruchnahme insbesondere interessengerecht K.Schmidt könnte Larenz letztlich Möglichkeit muss neuen Gesellschafters Offenlegungspflicht OLG Düsseldorf PartGG Partnerschaft Personengesellschaften persönliche Haftung Problematik Rechtsfähigkeit der GbR Rechtsfähigkeit der Gesellschaft rechtsgeschäftlichen Rechtsprechung Rechtsverkehrs Richter RNotZ Schuldbeitritt Schutzwürdigkeit des eintretenden Schutzwürdigkeit des Gläubigers somit übrigen Gesellschafter unsere Urteil Verkehrsschutz vielmehr Vorliegen Vorschrift weiteren Schuldners Wertenbruch Zeitpunkt zudem zwingend

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