Organe der Europäischen Gemeinschaft: Europaparlament, Europäischer Gerichtshof, RechnungshofStudienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union umfasst seit der letzten Erweiterung mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 01.01.2007 nunmehr 27 Mitgliedstaaten mit insgesamt 493 Millionen Einwohnern. Vorgänge auf europäischer Ebene berühren uns heute unmittelbar und gewinnen weiter an Bedeutung, es ist daher wichtig, die Funktionsweise der EU zu verstehen. Die EU stellt den institutionellen Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Sie wird gemeinhin mit dem „Tempelmodell“, dessen Dach auf drei Säulen ruht, beschrieben. Die erste Säule wird durch den EGV (ehemals EWG) und durch den EAGV begründet. Die zweite Säule stellt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik dar, die im EUV geregelt ist. Die dritte Säule, die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS, ist ebenfalls im EUV geregelt. Die Organe der EU/EG sind der Europäische Rat als Leitorgan (Art. 4 EUV) und das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof und der Rechnungshof (Art. 7 I EGV). Der Rat und die Kommission werden von einem Wirtschafts- und Sozialausschuss und einem Ausschuss der Regionen unterstützt (Art. 7 II EGV). Daneben wurde ein europäisches System der Zentralbanken und die Europäische Zentralbank geschaffen (Art. 8 EGV) sowie die Europäische Investitionsbank (Art. 9 EGV) errichtet. Die Beschreibung einiger dieser Organe, im Einzelnen des Europaparlaments, des Europäischen Gerichtshofs und des Rechnungshofs ist Inhalt dieser Seminararbeit. Die Organe werden einzeln vorgestellt und nach einem kurzen Abriss über die geschichtliche Entwicklung dann hinsichtlich Zusammensetzung und Aufgaben näher beleuchtet. [...] |
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Organe der Europäischen Gemeinschaft: Europaparlament, Europäischer ... Ullrich Janke Limited preview - 2009 |
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Abbildung Abgeordneten Abkommen ablehnen Abstimmung Allerdings Änderungen Antrag Anzahl Arbeit Artikel aufgrund Aufl Ausgaben Beitritt Beratungen besteht bestimmt Bulgarien derzeit deutlich drei EGKS eigene Einfluss Einführung einheitlicher Einigung Einzelnen erforderlich Ernennung erster Europäische Europaparlament Europarecht festgelegt festgestellt Fischer/Köck/Karollus 2002 Folge Fugmann/Kamp 2002 führt gegenüber gemäß Gemeinsam Gemeinschaft geregelt Gericht gerichtlichen Kammer Gerichtshof geschaffenen Geschäftsordnung GeschO EP gilt Handbuch Härtel Haushaltes hinsichtlich insbesondere insgesamt institutionellen Rahmen Jahre jeweils Juristen Kammern Kanzler Klagen Kommission Ländern lediglich lich mindestens Mitglieder des EP Mitgliedstaaten Mitte München neuer Oppermann 1999 Organe Parlament Personen politischen Fraktionen Präsidenten Präsidium primärrechtlich Prüfung qualifizierter Mehrheit Ranacher/Staudigl 2007 Rechnungshof Recht Rechtsakt Rechtssachen Richter Rumänien Säule schen Schloh sechs sollte sowie Staat stellt Tagen tatsächlicher Tempelmodell übrigen unabhängig Union unterstützt Verfahren VerfO EuGH verfügt Verträge Vorschlag wählen Wahlperiode weiter Wien xx xx xx Zahl Zulässigkeit Zusammensetzung zuständig Zustimmung zwingenden