Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts, Volume 104 |
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Das BezVG . hat aus den Verwaltungsstrafaften des Finanzamtes festgestellt ,
daß die Einfünfte der Klägerin im Jahre 1925 nicht 16 400 , sondern 45 242 RM
betragen hätten . Damit sei , wie es ausführt , erwiesen , daß das Vorhandensein
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Das BezVG . hat aus den Verwaltungsstrafaften des Finanzamtes festgestellt ,
daß die Einfünfte der Klägerin im Jahre 1925 nicht 16 400 , sondern 45 242 RM
betragen hätten . Damit sei , wie es ausführt , erwiesen , daß das Vorhandensein
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Lohnes für noch nicht 21 Jahre alte Gefolgschaftsmitglieder vom 16. Lebensjahre
... 15 das . regelt den Erholungsurlaub der Jugendlichen , d . h . solcher
Personen , die über 14 , aber noch nicht 18 Jahre alt sind , besonders . Damit ist
aber ...
Lohnes für noch nicht 21 Jahre alte Gefolgschaftsmitglieder vom 16. Lebensjahre
... 15 das . regelt den Erholungsurlaub der Jugendlichen , d . h . solcher
Personen , die über 14 , aber noch nicht 18 Jahre alt sind , besonders . Damit ist
aber ...
Page 89
Daß der im Staatshaushalt vom Jahre 1873 ab enthaltene Vermerk die
Entstehung eines Patronats durch Ersißung nicht hindert , hat der Gerichtshof
bereits entschieden ( DVG . Bd . 95 S. 100 ) . Auch die Tatsache , daß der Fiskus
vor dem ...
Daß der im Staatshaushalt vom Jahre 1873 ab enthaltene Vermerk die
Entstehung eines Patronats durch Ersißung nicht hindert , hat der Gerichtshof
bereits entschieden ( DVG . Bd . 95 S. 100 ) . Auch die Tatsache , daß der Fiskus
vor dem ...
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auf die Erhaltung einer Gegend als Erholungsgebiet eine Rolle | 245 |
Die Polizei kann nicht die Verſchlechterung eines beſtehenden | 252 |
Wenn die Polizei nachdem eine polizeiliche Verfügung durch | 311 |
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Common terms and phrases
Abſ allgemeinen alſo angefochtene Anordnung Anſpruch Antrag Arbeiten Auffaſſung ausdrücklich Ausführungen bauliche Anlagen Bauordnung Baupolizei Bedeutung Befreiung Begriff beiden Beiträge Beklagten bereits beſtehen Beſtimmungen Betrieb Beurteilung Bezirksverwaltungsgericht BezVG daher deſſen Dezember dieſe Einheit Einſpruch einzelnen enthält Entſcheidung Erfolg erforderlichen ergibt Erhebung erhoben erteilt Falle Februar feine Forderung Form Frage früheren ganzen Gebäude gegeben gegenüber gehört geltenden gemäß Gemeinde Genehmigung Gewerbe Gewerbeſteuer geweſen Grund Güter handelt Heranziehung Höhe iſt Jahre Januar Juli Kirche Kirchengemeinde Kirchenvermögen Klage Klägerin kommt konnte Koſten lediglich lichen liegt März maßgebenden muß neuen öffentlichen Patron Patronat Pflicht polizeiliche Verfügung Räume Rechnungsjahr Recht rechtlich Rechtsanwalts Rechtſprechung Regelung RegPräſ Reich Reviſion RGBI Sache ſchon ſei ſeien ſein ſeiner Senats ſich ſie ſind Sinne ſolche ſondern ſoweit Stadt Steuer Straße Teil tragen übrigen Unterhaltung Urteil Verfahren Verordnung Verwaltungsſtreitverfahren vielmehr vorliegenden Falle Vorſchriften Wege weiteres Zweck