Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts, Volume 104 |
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Das etwa gezahlte Abfindungskapital wird allgemeines Kirchenvermögen , über
das die Kirchengemeinde im Rahmen ihrer Verfassung frei verfügen kann .
Kirchenvermögen im Sinne der SS 720 , 789 II 11 ALR . ist nur das
Kirchenvermögen ...
Das etwa gezahlte Abfindungskapital wird allgemeines Kirchenvermögen , über
das die Kirchengemeinde im Rahmen ihrer Verfassung frei verfügen kann .
Kirchenvermögen im Sinne der SS 720 , 789 II 11 ALR . ist nur das
Kirchenvermögen ...
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Kirchenvermögen nach der in den S8720 , 789 II 11 ALR . gebrauchten
Bedeutung ist nur das eigentliche Kirchenvermögen , d . h . das
Kirchenvermögen im engeren Sinne , das feiner besonderen Zwedbestimmung
unterliegt . Auch § 160 II ...
Kirchenvermögen nach der in den S8720 , 789 II 11 ALR . gebrauchten
Bedeutung ist nur das eigentliche Kirchenvermögen , d . h . das
Kirchenvermögen im engeren Sinne , das feiner besonderen Zwedbestimmung
unterliegt . Auch § 160 II ...
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Der Beklagte vertritt ferner die Meinung , die bei Beurteilung der jebigen
Tragweite des § 720 ( und des § 789 ) II 11 ALR . notwendige ausdehnende
Auslegung rechtfertige die Annahme , daß zum eigentlichen Kirchenvermögen
auch das ...
Der Beklagte vertritt ferner die Meinung , die bei Beurteilung der jebigen
Tragweite des § 720 ( und des § 789 ) II 11 ALR . notwendige ausdehnende
Auslegung rechtfertige die Annahme , daß zum eigentlichen Kirchenvermögen
auch das ...
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auf die Erhaltung einer Gegend als Erholungsgebiet eine Rolle | 245 |
Die Polizei kann nicht die Verſchlechterung eines beſtehenden | 252 |
Wenn die Polizei nachdem eine polizeiliche Verfügung durch | 311 |
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Abſ allgemeinen alſo angefochtene Anordnung Anſpruch Antrag Arbeiten Auffaſſung ausdrücklich Ausführungen bauliche Anlagen Bauordnung Baupolizei Bedeutung Befreiung Begriff beiden Beiträge Beklagten bereits beſtehen Beſtimmungen Betrieb Beurteilung Bezirksverwaltungsgericht BezVG daher deſſen Dezember dieſe Einheit Einſpruch einzelnen enthält Entſcheidung Erfolg erforderlichen ergibt Erhebung erhoben erteilt Falle Februar feine Forderung Form Frage früheren ganzen Gebäude gegeben gegenüber gehört geltenden gemäß Gemeinde Genehmigung Gewerbe Gewerbeſteuer geweſen Grund Güter handelt Heranziehung Höhe iſt Jahre Januar Juli Kirche Kirchengemeinde Kirchenvermögen Klage Klägerin kommt konnte Koſten lediglich lichen liegt März maßgebenden muß neuen öffentlichen Patron Patronat Pflicht polizeiliche Verfügung Räume Rechnungsjahr Recht rechtlich Rechtsanwalts Rechtſprechung Regelung RegPräſ Reich Reviſion RGBI Sache ſchon ſei ſeien ſein ſeiner Senats ſich ſie ſind Sinne ſolche ſondern ſoweit Stadt Steuer Straße Teil tragen übrigen Unterhaltung Urteil Verfahren Verordnung Verwaltungsſtreitverfahren vielmehr vorliegenden Falle Vorſchriften Wege weiteres Zweck