Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts, Volume 104 |
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Page 128
Hiernach ist in erster Linie zu prüfen , ob die in der Beschwerdeentscheidung
getroffene Feststellung des RegPräs . , die Beschwerdeführerin habe sich nach
der amtlichen Auskunft des Finanzamts B. feiner Steuerhinterziehung , sondern
nur ...
Hiernach ist in erster Linie zu prüfen , ob die in der Beschwerdeentscheidung
getroffene Feststellung des RegPräs . , die Beschwerdeführerin habe sich nach
der amtlichen Auskunft des Finanzamts B. feiner Steuerhinterziehung , sondern
nur ...
Page 130
Das BezVG . hat nun , ebenso wie der RegPräs . in der mit der Klage
angegriffenen Beschwerdeentscheidung , angenommen , daß die
Nachveranlagung des Klägers zur Einkommensteuer seitens des Finanzamts
tatsächlich wegen ...
Das BezVG . hat nun , ebenso wie der RegPräs . in der mit der Klage
angegriffenen Beschwerdeentscheidung , angenommen , daß die
Nachveranlagung des Klägers zur Einkommensteuer seitens des Finanzamts
tatsächlich wegen ...
Page 207
Die von Fräulein G. hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom RegPräs . in
H. durch Bescheid v . 5. März 1937 gemäß § 3 der Vdg . über die Regelung der
Bebauung v . 15. Februar 1936 abgewiesen ; als Rechtsmittel war die Klage im ...
Die von Fräulein G. hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom RegPräs . in
H. durch Bescheid v . 5. März 1937 gemäß § 3 der Vdg . über die Regelung der
Bebauung v . 15. Februar 1936 abgewiesen ; als Rechtsmittel war die Klage im ...
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auf die Erhaltung einer Gegend als Erholungsgebiet eine Rolle | 245 |
Die Polizei kann nicht die Verſchlechterung eines beſtehenden | 252 |
Wenn die Polizei nachdem eine polizeiliche Verfügung durch | 311 |
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Abſ allgemeinen alſo angefochtene Anordnung Anſpruch Antrag Arbeiten Auffaſſung ausdrücklich Ausführungen bauliche Anlagen Bauordnung Baupolizei Bedeutung Befreiung Begriff beiden Beiträge Beklagten bereits beſtehen Beſtimmungen Betrieb Beurteilung Bezirksverwaltungsgericht BezVG daher deſſen Dezember dieſe Einheit Einſpruch einzelnen enthält Entſcheidung Erfolg erforderlichen ergibt Erhebung erhoben erteilt Falle Februar feine Forderung Form Frage früheren ganzen Gebäude gegeben gegenüber gehört geltenden gemäß Gemeinde Genehmigung Gewerbe Gewerbeſteuer geweſen Grund Güter handelt Heranziehung Höhe iſt Jahre Januar Juli Kirche Kirchengemeinde Kirchenvermögen Klage Klägerin kommt konnte Koſten lediglich lichen liegt März maßgebenden muß neuen öffentlichen Patron Patronat Pflicht polizeiliche Verfügung Räume Rechnungsjahr Recht rechtlich Rechtsanwalts Rechtſprechung Regelung RegPräſ Reich Reviſion RGBI Sache ſchon ſei ſeien ſein ſeiner Senats ſich ſie ſind Sinne ſolche ſondern ſoweit Stadt Steuer Straße Teil tragen übrigen Unterhaltung Urteil Verfahren Verordnung Verwaltungsſtreitverfahren vielmehr vorliegenden Falle Vorſchriften Wege weiteres Zweck