Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts, Volume 104 |
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Page 84
Auf die Revision der Klägerin hob das DvG . das Urteil des BezVG . auf und
verwies die Sache an die Vorinstanz zurück . Gründe . Soweit die Klägerin ihre
Klage auf die Tatsache der Säkularisation des Gl.er Kollegiatstifts stüßt , dem in ...
Auf die Revision der Klägerin hob das DvG . das Urteil des BezVG . auf und
verwies die Sache an die Vorinstanz zurück . Gründe . Soweit die Klägerin ihre
Klage auf die Tatsache der Säkularisation des Gl.er Kollegiatstifts stüßt , dem in ...
Page 207
Nach Lage der Sache fönnte es sich hierbei nur um eine solche polizeiliche
Verfügung handeln , die eine beantragte Bauerlaubnis versagt . Zum Erlaß einer
solchen war aber der Bürgermeister nicht zuständig , da nach § 1 des Ges . über
...
Nach Lage der Sache fönnte es sich hierbei nur um eine solche polizeiliche
Verfügung handeln , die eine beantragte Bauerlaubnis versagt . Zum Erlaß einer
solchen war aber der Bürgermeister nicht zuständig , da nach § 1 des Ges . über
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Page 292
Nach Lage der Sache erschien es billig , dem Antrage stattzugeben . Der Kläger
ist mit einem Teilbetrag von 3267,90 RM durchgedrungen . Da jede Partei teils
obgesiegt hat , teils unterlegen ist , hat das Gericht die außergerichtlichen Kosten
...
Nach Lage der Sache erschien es billig , dem Antrage stattzugeben . Der Kläger
ist mit einem Teilbetrag von 3267,90 RM durchgedrungen . Da jede Partei teils
obgesiegt hat , teils unterlegen ist , hat das Gericht die außergerichtlichen Kosten
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Contents
auf die Erhaltung einer Gegend als Erholungsgebiet eine Rolle | 245 |
Die Polizei kann nicht die Verſchlechterung eines beſtehenden | 252 |
Wenn die Polizei nachdem eine polizeiliche Verfügung durch | 311 |
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Common terms and phrases
Abſ allgemeinen alſo angefochtene Anordnung Anſpruch Antrag Arbeiten Auffaſſung ausdrücklich Ausführungen bauliche Anlagen Bauordnung Baupolizei Bedeutung Befreiung Begriff beiden Beiträge Beklagten bereits beſtehen Beſtimmungen Betrieb Beurteilung Bezirksverwaltungsgericht BezVG daher deſſen Dezember dieſe Einheit Einſpruch einzelnen enthält Entſcheidung Erfolg erforderlichen ergibt Erhebung erhoben erteilt Falle Februar feine Forderung Form Frage früheren ganzen Gebäude gegeben gegenüber gehört geltenden gemäß Gemeinde Genehmigung Gewerbe Gewerbeſteuer geweſen Grund Güter handelt Heranziehung Höhe iſt Jahre Januar Juli Kirche Kirchengemeinde Kirchenvermögen Klage Klägerin kommt konnte Koſten lediglich lichen liegt März maßgebenden muß neuen öffentlichen Patron Patronat Pflicht polizeiliche Verfügung Räume Rechnungsjahr Recht rechtlich Rechtsanwalts Rechtſprechung Regelung RegPräſ Reich Reviſion RGBI Sache ſchon ſei ſeien ſein ſeiner Senats ſich ſie ſind Sinne ſolche ſondern ſoweit Stadt Steuer Straße Teil tragen übrigen Unterhaltung Urteil Verfahren Verordnung Verwaltungsſtreitverfahren vielmehr vorliegenden Falle Vorſchriften Wege weiteres Zweck