Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts, Volume 104 |
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Die Berufung des Beflagten gegen diejes Urteil wurde vom BezVG . in B. am 10.
Novem ber 1938 wegen Unzuverlässigkeit mii folgender Begründung
zurückgewiesen : Durch Zeugenvernehmung jei erwiesen , daß Sch . wiederholt
...
Die Berufung des Beflagten gegen diejes Urteil wurde vom BezVG . in B. am 10.
Novem ber 1938 wegen Unzuverlässigkeit mii folgender Begründung
zurückgewiesen : Durch Zeugenvernehmung jei erwiesen , daß Sch . wiederholt
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Nachdem das Urteil dem Prozeßbevollmächtigten des M. am 7. Juli 1939
zugestellt war , beantragte er mit einem am 12. Juli 1939 beim
Entschädigungsgericht eingegangenen Schriftsak v . 10. Juli 1939 Ergänzung
des Urteils dahin , daß ...
Nachdem das Urteil dem Prozeßbevollmächtigten des M. am 7. Juli 1939
zugestellt war , beantragte er mit einem am 12. Juli 1939 beim
Entschädigungsgericht eingegangenen Schriftsak v . 10. Juli 1939 Ergänzung
des Urteils dahin , daß ...
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Nach den vorstehenden Ausführungen liegt aber , wenn in einem Urteil des
Entschädigungsgerichts kein Ausspruch über die Verpflichtung des
unterliegenden Teiles zur Erstattung der erforderlichen baren Auslagen des
obsiegenden Teiles ...
Nach den vorstehenden Ausführungen liegt aber , wenn in einem Urteil des
Entschädigungsgerichts kein Ausspruch über die Verpflichtung des
unterliegenden Teiles zur Erstattung der erforderlichen baren Auslagen des
obsiegenden Teiles ...
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auf die Erhaltung einer Gegend als Erholungsgebiet eine Rolle | 245 |
Die Polizei kann nicht die Verſchlechterung eines beſtehenden | 252 |
Wenn die Polizei nachdem eine polizeiliche Verfügung durch | 311 |
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Abſ allgemeinen alſo angefochtene Anordnung Anſpruch Antrag Arbeiten Auffaſſung ausdrücklich Ausführungen bauliche Anlagen Bauordnung Baupolizei Bedeutung Befreiung Begriff beiden Beiträge Beklagten bereits beſtehen Beſtimmungen Betrieb Beurteilung Bezirksverwaltungsgericht BezVG daher deſſen Dezember dieſe Einheit Einſpruch einzelnen enthält Entſcheidung Erfolg erforderlichen ergibt Erhebung erhoben erteilt Falle Februar feine Forderung Form Frage früheren ganzen Gebäude gegeben gegenüber gehört geltenden gemäß Gemeinde Genehmigung Gewerbe Gewerbeſteuer geweſen Grund Güter handelt Heranziehung Höhe iſt Jahre Januar Juli Kirche Kirchengemeinde Kirchenvermögen Klage Klägerin kommt konnte Koſten lediglich lichen liegt März maßgebenden muß neuen öffentlichen Patron Patronat Pflicht polizeiliche Verfügung Räume Rechnungsjahr Recht rechtlich Rechtsanwalts Rechtſprechung Regelung RegPräſ Reich Reviſion RGBI Sache ſchon ſei ſeien ſein ſeiner Senats ſich ſie ſind Sinne ſolche ſondern ſoweit Stadt Steuer Straße Teil tragen übrigen Unterhaltung Urteil Verfahren Verordnung Verwaltungsſtreitverfahren vielmehr vorliegenden Falle Vorſchriften Wege weiteres Zweck