Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts, Volume 104 |
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Der weiteren der genannten Bestimmung innewohnenden Absicht , zu
verhindern , daß der Beschuldigte durch eine Vielheit von gleichzeitig gegen ihn
geführten Verfahren in eine feine Rechtsverfolgung behindernde ungünstige
Lage ...
Der weiteren der genannten Bestimmung innewohnenden Absicht , zu
verhindern , daß der Beschuldigte durch eine Vielheit von gleichzeitig gegen ihn
geführten Verfahren in eine feine Rechtsverfolgung behindernde ungünstige
Lage ...
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Von diesen haben einige , wie der Bahnhof O. und die Försterei und deren
Nebengebäude schon an sich feine zwedbedingte oder sonstipie geartete
Verbindung mit Bad L. selbst ; andere , wie die Fabrikanlagen nebst Zubehör ,
sind ...
Von diesen haben einige , wie der Bahnhof O. und die Försterei und deren
Nebengebäude schon an sich feine zwedbedingte oder sonstipie geartete
Verbindung mit Bad L. selbst ; andere , wie die Fabrikanlagen nebst Zubehör ,
sind ...
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... über die im zweiten Saß des § 103 Abs . 1 LVG . als erstattungsfähig
bezeichneten Gebühren hinaus feine sonstigen Aufwendungen für die
Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung durch einen Rechtsanwalt zu
erstatten sind ( OVG .
... über die im zweiten Saß des § 103 Abs . 1 LVG . als erstattungsfähig
bezeichneten Gebühren hinaus feine sonstigen Aufwendungen für die
Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung durch einen Rechtsanwalt zu
erstatten sind ( OVG .
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auf die Erhaltung einer Gegend als Erholungsgebiet eine Rolle | 245 |
Die Polizei kann nicht die Verſchlechterung eines beſtehenden | 252 |
Wenn die Polizei nachdem eine polizeiliche Verfügung durch | 311 |
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Abſ allgemeinen alſo angefochtene Anordnung Anſpruch Antrag Arbeiten Auffaſſung ausdrücklich Ausführungen bauliche Anlagen Bauordnung Baupolizei Bedeutung Befreiung Begriff beiden Beiträge Beklagten bereits beſtehen Beſtimmungen Betrieb Beurteilung Bezirksverwaltungsgericht BezVG daher deſſen Dezember dieſe Einheit Einſpruch einzelnen enthält Entſcheidung Erfolg erforderlichen ergibt Erhebung erhoben erteilt Falle Februar feine Forderung Form Frage früheren ganzen Gebäude gegeben gegenüber gehört geltenden gemäß Gemeinde Genehmigung Gewerbe Gewerbeſteuer geweſen Grund Güter handelt Heranziehung Höhe iſt Jahre Januar Juli Kirche Kirchengemeinde Kirchenvermögen Klage Klägerin kommt konnte Koſten lediglich lichen liegt März maßgebenden muß neuen öffentlichen Patron Patronat Pflicht polizeiliche Verfügung Räume Rechnungsjahr Recht rechtlich Rechtsanwalts Rechtſprechung Regelung RegPräſ Reich Reviſion RGBI Sache ſchon ſei ſeien ſein ſeiner Senats ſich ſie ſind Sinne ſolche ſondern ſoweit Stadt Steuer Straße Teil tragen übrigen Unterhaltung Urteil Verfahren Verordnung Verwaltungsſtreitverfahren vielmehr vorliegenden Falle Vorſchriften Wege weiteres Zweck