Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts, Volume 104 |
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... Ziel der Vereinfachung und Vereinheitlichung des Gewerbesteuerrechts wider
: sprechen , wenn neben dem geltenden , auch Preußen umfassenden
Reichsgewerbesteuerrecht überdies nur für einen beschränkten Sonderzweck -
die pr .
... Ziel der Vereinfachung und Vereinheitlichung des Gewerbesteuerrechts wider
: sprechen , wenn neben dem geltenden , auch Preußen umfassenden
Reichsgewerbesteuerrecht überdies nur für einen beschränkten Sonderzweck -
die pr .
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Prozeßhandlungen sind indessen nach dem zur Zeit ihrer Vornahme geltenden
Recht zu beurteilen , so daß im vorliegenden Falle von den bis zum Infrafttreten
des Erlasses maßgebend gewesenen Bestimmungen auszugehen war . Nach
Art ...
Prozeßhandlungen sind indessen nach dem zur Zeit ihrer Vornahme geltenden
Recht zu beurteilen , so daß im vorliegenden Falle von den bis zum Infrafttreten
des Erlasses maßgebend gewesenen Bestimmungen auszugehen war . Nach
Art ...
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Die für dieses geltenden Vordriften der $ 8 63 bis 81 des
Landesverwaltungsgesekes sind sinngemäß mit den im § 24 der
Durchführungsverordnung vom 21. August 1935 ( RGBI . I S. 1097 )
bezeichneten Maßgaben in der jeweils in Preußen ...
Die für dieses geltenden Vordriften der $ 8 63 bis 81 des
Landesverwaltungsgesekes sind sinngemäß mit den im § 24 der
Durchführungsverordnung vom 21. August 1935 ( RGBI . I S. 1097 )
bezeichneten Maßgaben in der jeweils in Preußen ...
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auf die Erhaltung einer Gegend als Erholungsgebiet eine Rolle | 245 |
Die Polizei kann nicht die Verſchlechterung eines beſtehenden | 252 |
Wenn die Polizei nachdem eine polizeiliche Verfügung durch | 311 |
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Abſ allgemeinen alſo angefochtene Anordnung Anſpruch Antrag Arbeiten Auffaſſung ausdrücklich Ausführungen bauliche Anlagen Bauordnung Baupolizei Bedeutung Befreiung Begriff beiden Beiträge Beklagten bereits beſtehen Beſtimmungen Betrieb Beurteilung Bezirksverwaltungsgericht BezVG daher deſſen Dezember dieſe Einheit Einſpruch einzelnen enthält Entſcheidung Erfolg erforderlichen ergibt Erhebung erhoben erteilt Falle Februar feine Forderung Form Frage früheren ganzen Gebäude gegeben gegenüber gehört geltenden gemäß Gemeinde Genehmigung Gewerbe Gewerbeſteuer geweſen Grund Güter handelt Heranziehung Höhe iſt Jahre Januar Juli Kirche Kirchengemeinde Kirchenvermögen Klage Klägerin kommt konnte Koſten lediglich lichen liegt März maßgebenden muß neuen öffentlichen Patron Patronat Pflicht polizeiliche Verfügung Räume Rechnungsjahr Recht rechtlich Rechtsanwalts Rechtſprechung Regelung RegPräſ Reich Reviſion RGBI Sache ſchon ſei ſeien ſein ſeiner Senats ſich ſie ſind Sinne ſolche ſondern ſoweit Stadt Steuer Straße Teil tragen übrigen Unterhaltung Urteil Verfahren Verordnung Verwaltungsſtreitverfahren vielmehr vorliegenden Falle Vorſchriften Wege weiteres Zweck