| Baden (Germany) - 1832 - 332 pages
...nicht anders als schriftlich und nur dann angenommen werden, wenn der Beschwerdeführer nachweist, daß er sich vergebens an die geeigneten Landesstellen,...Keine Vorstellung, Beschwerde oder Anklage kann an oen Großherzog gebracht werden, ohne Zustimmung der Mehrheit einer jeden der beiden Kammern, 16 V.... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutions - 1832 - 706 pages
...Kammern nicht anders als schci^ und nur dann angenommen werden, wenn der Beschwerdeführer nailml " daß er sich vergebens an die geeigneten Landesstellen und zuletzt an das 3!^ Ministerium um Abhülfe gewendet hat. Keine Vorstellung, Beschwerde oder Anklage kann an den Gnft«^... | |
| Baden (Germany) Landtag - 1833 - 764 pages
...einzelner Staatsbürger können nur dann angenommen werden, wenn der Beschwerdeführer nach» „weist, daß er sich vergebens an die geeigneten Landes„stellen...zuletzt an das Staatsministerium um Abhülfe „gewendet habe." Als eine solche Nachweisung kann die in der Beschwerde» rorstellung niedergelegte Asserte,... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1847 - 800 pages
...von den Kammern nicht anders als s< und nur bann angenommen werden, wenn der Beschwerdeführer nach daß er sich vergebens an die geeigneten Landesstellen und zuletzt an das S Ministerium um Abhülfe gewendet hat. Keine Vorstellung, Beschwerde oder Anklage kann an den Groß... | |
| Friedrich von Weech - Baden (Germany) - 1868 - 222 pages
...nicht anders als schriftlich und nur dann angenommen werden, wenn der Beschwerdeführer nachweist, dass er sich vergebens an die geeigneten Landesstellen...Keine Vorstellung, Beschwerde oder Anklage kann an den Grossherzog gebracht werden, ohne Zustimmung der Mehrheit einer jeden der beiden Kammern. y. Eröffnung... | |
| Wilhelm Altmann - Constitutional history - 1898 - 582 pages
...bestimmen. anders als schriftlich und nur dann angenommen werden, wenn der Beschwerdeführer nachweist, dass er sich vergebens an die geeigneten Landesstellen...Keine Vorstellung, Beschwerde oder Anklage kann an den Grossherzog gebracht werden ohne Zustimmung der Mehrheit einer jeden der beiden Kammern. V. Eröffnung... | |
| Karl Becker - Petition, Right of - 1913 - 84 pages
...nicht anders als schriftlich und nur dann angenommen werden, wenn der Beschwerdeführer nachweist, daß er sich vergebens an die geeigneten Landesstellen...Keine Vorstellung, Beschwerde oder Anklage kann an den Großherzog gebracht werden ohne Zustimmung der Mehrheit einer jeden der beiden Kammern". Die Verfassung... | |
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