Die Gerichtsverfassung der Carolina |
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... Carolina bezeichnet . Im Gegensatz zur Bambergensis , die mehr Lehrbuch für die unge- lehrten Schöffen sein will , ist die Carolina Gesetz . Wenn sie auch in der Vorrede die mangelhafte Besetzung der peinlichen Gerichte mit unerfahrenen ...
... Carolina bezeichnet . Im Gegensatz zur Bambergensis , die mehr Lehrbuch für die unge- lehrten Schöffen sein will , ist die Carolina Gesetz . Wenn sie auch in der Vorrede die mangelhafte Besetzung der peinlichen Gerichte mit unerfahrenen ...
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... Carolina einen völligen Bruch mit der früheren Lehnsverfassung . Die CCC ,, schaltete das feudale und damit das erbrechtliche Moment aus der Gerichts- verfassung vollständig aus " 36 ) . Daß neben dem beamteten Richter noch der ...
... Carolina einen völligen Bruch mit der früheren Lehnsverfassung . Die CCC ,, schaltete das feudale und damit das erbrechtliche Moment aus der Gerichts- verfassung vollständig aus " 36 ) . Daß neben dem beamteten Richter noch der ...
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... Carolina . Schötensack : Der Strafprozeß der Carolina .. Leipzig 1904 . Schröder - v . Künßberg : Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte . Berlin und Leipzig 1932. 7. Aufl . v . Schwerin : Die Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte ...
... Carolina . Schötensack : Der Strafprozeß der Carolina .. Leipzig 1904 . Schröder - v . Künßberg : Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte . Berlin und Leipzig 1932. 7. Aufl . v . Schwerin : Die Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte ...
Contents
Der Richter kann nicht zugleich das Amt des | 25 |
Die unteren Gerichtspersonen | 41 |
E Das Ratholen bei Oberhöfen der Obrigkeit und | 47 |
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Common terms and phrases
Aktenversendung allgemeinen alten Angeklagten Ankläger Artikel Aufgabe ausdrücklich Ausführungen außerdem Bambergensis Beamte Bedeutung besetzt besonders besten bestimmt betreffenden Buch Carolina daher damaligen deshalb deutschen Deutschland Ding eigener Einige einmal einzelnen Ende endlichen Rechtstag Entscheidung ersten Fakultäten Fall ferner Folge Frage fremde Recht ganze geben Gebräuche gehörig gelehrten Gerichtsbarkeit Gerichtsherrn Gerichtsschreiber Gerichtsverfassung Gesetz gibt gleichzeitig große Grundsatz Handlungen heißt heyligen hiezu hohen Jahre Jahrhunderts Juristen klag kommt König konnte Kursachsen landesherrlichen lassen läßt lediglich Leichenschau letzteren Leute lichen macht Meister muß müssen mußte Nachrichter Namen namentlich neuen notwendig Oberhöfe oberkeyt Obrigkeit öffentlich ordnung Patrimonialgerichte pein peinlichen Gerichte Personen Pflicht Projekt Protokolle Prozeß Rechtsgelehrten Rechtsverständigen Reformation Reichs Richter römischen sachen Schöffen schreiber Seite soll später sprechen Stadt Stelle Stellung Strafen suchen Tätigkeit Teil Titel überhaupt übrigen unsere Urteil urtheyl Verfahren verschiedenen viel vielmehr vier Volk weiter wenigsten wieder wollen Wort Zahl Zunächst